Wie die Gemeinde Diegten meldet, werden Strassenanlieger ersucht, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden.
Blick auf Diegten und die A2. Diegten gehört nebst Eptingen als einzige Gemeinde des Tales zum Bezirk Waldenburg.
Blick auf Diegten und die A2. Diegten gehört nebst Eptingen als einzige Gemeinde des Tales zum Bezirk Waldenburg. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Büsche, Hecken, Sträucher und Bäume können in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen wachsen.

Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung.

Durch diese Umstände werden die Verkehrsteilnehmer, motorisiert oder vor allem zu Fuss, gefährdet.

Bestimmte Masse sind einzuhalten

Im Interesse der Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen fordert die Gemeinde hiermit alle Besitzer von Gartenanlagen auf, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden.

Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht über die Grundstücksgrenze in das Strassenareal ragen.

Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Trottoirs und Fusswegen sind bis auf eine Höhe von 2,50 Metern senkrecht über der Grenze zurückzuschneiden.

Pflanzen entlang von Strassen und der Fahrbahn sind bis auf eine Höhe von 4,50 Metern senkrecht über der Grenze zurückzuschneiden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Diegten