In Neuenegg werden leer stehende Wohnungen gezählt
Wie die Gemeinde Neuenegg informiert, werden Eigentümer von leer stehenden Wohnungen aufgerufen, dies per E-Mail oder per Post der Bauverwaltung mitzuteilen.

Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz.
Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.
Die Erhebung stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes ab.
Die Auskunftspflicht wird im Anhang der Verordnung umschrieben.
Aufruf zur Meldung
Demnach ist die Mitarbeit an der Zählung für die alle Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Die Eingetümer werden gebeten, die per 1. Juni 2023 leer stehenden Wohnungen in der Gemeinde Neuenegg, mittels E-Mail oder per Post an die Bauverwaltung Neuenegg mitzuteilen.
Gemeldet werden sollen die Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Weitere Informationen sowie das Formular für Liegenschaftsverwaltungen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.











