Freiburger Volksmotion will Mindestabstand zu Kiesgruben verankern

Keystone-SDA Regional
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Fribourg,

Ein Bürgerkomitee hat im Kanton Freiburg eine Volksmotion eingereicht, die eine «nachhaltige Materialgewinnung» in Kiesgruben fordert. Es brauche einen Mindestabstand zwischen Kiesgruben und Bauzonen, fordert das mit 1210 Unterschriften versehene Begehren.

Das Thema Kiesabbau wird im Kanton Freiburg kontrovers diskutiert. (Symbolbild)
Das Thema Kiesabbau wird im Kanton Freiburg kontrovers diskutiert. (Symbolbild) - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Für eine Volksmotion braucht es im Kanton Freiburg 300 Unterschriften. Im Sachplan Materialabbau legt der Kanton fest, wie viel Kies er aus seinem Boden holt und wo danach gegraben wird. Das Thema hat im Kanton schon wiederholt für Debatten gesorgt, sowohl auf kantonaler wie auf kommunaler Ebene. Umstritten ist etwa eine geplante Kiesgrube im Raum Sonnenberg in Kerzers.

Die Volksmotion verlangt nun, dass im Freiburger Raumplanungs- und Baugesetz eine Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstands von 200 Metern zwischen Kiesgruben und Wohnhäusern verankert werden soll. Das Komitee ist mit der vom Staatsrat vorgelegten überarbeiteten Version des Sachplans Materialabbau unzufrieden.

Der Staatsrat hatte einen Abstand von 50 Metern zu Siedlungsgebieten und 100 Metern zu Bauzonen vorgeschlagen. Das ist dem Bürgerkomitee zu wenig.

Die Motionärinnen und Motionäre bestreiten nicht die Notwendigkeit des Rohstoffabbaus. Es sei aber wichtig, «ein Gleichgewicht» zwischen den Interessen der Kiesgrubenbetreibenden und der Bauwirtschaft einerseits und den Interessen der Bevölkerung andererseits zu finden, betonen sie. Dies sei in der nun vorliegenden Form des Sachplans nicht der Fall.

Die Unterschriftenlisten für die Volksmotion werden zur Überprüfung an an die Gemeinden weitergeleitet, wie aus einer Mitteilung des Sekretariats des Freiburger Grossen Rates hervorgeht.

Diese haben dann 20 Tage Zeit, um dem Sekretariat des Grossen Rates die Anzahl der gültigen Unterschriften mitzuteilen. Die Volksmotion wird dann an den Staatsrat weitergeleitet.

Die Kantonsregierung muss innerhalb von fünf Monaten eine Antwort ausarbeiten. Schliesslich entscheidet der Grosse Rat, ob er die Motion erheblich erklären will oder nicht.

Kommentare

User #3759 (nicht angemeldet)

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