In Neuenegg werden in den Dorfteilen Striten-Stritenrain und Thörishaus im August 2023 die Abwasseranlagen untersucht. Privatgrundstücke müssen betreten werden.
Blick auf Neuenegg. Im Hintergrund die A12 mit dem Autobahnviadukt oberhalb von Flamatt und dem Silo der Mühle Flamatt.
Blick auf Neuenegg. Im Hintergrund die A12 mit dem Autobahnviadukt oberhalb von Flamatt und dem Silo der Mühle Flamatt. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Wie die Gemeinde Neuenegg bekannt gibt, hat die Gemeindeversammlung im Jahr 2019 den Rahmenkredit für das Projekt Zustandsuntersuchung öffentliche Abwasseranlangen genehmigt.

Es werden nun im ganzen Gemeindegebiet die öffentlichen Abwasseranlagen auf ihren Zustand hin untersucht.

Diese Arbeiten sind notwendig, um das Grundwasser, eines der wertvollsten Güter, vor Verunreinigungen zu schützen.

Aufgrund der Grösse des Gemeindegebietes wurden die öffentlichen Abwasseranlagen in fünf Teilgebiete ausgeschieden.

Die letzte Etappe betrifft die Ortsteile Striten-Stritenrain und Thörishaus

Die erste Etappe fand im Perimeter Bramberg, Süri und Bärfischenhaus statt.

Die zweite Etappe 2021 umfasste den westlichen Teil des Zentrums in Neuenegg zusammen mit dem Landstuhl und Landgarbe. Die dritte Etappe 2022 umfasste den östlichen Teil von Neuenegg.

Mit der vierten Etappe im Sommer 2023 wird nun der Teil Striten-Stritenrain und der Dorfteil Thörishaus bearbeitet.

Die betroffenen Gebiete können dem Übersichtsplan, welcher auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet ist, entnommen werden.

Mängel an den Wasserleitungen werden erfasst

Untersucht werden alle öffentlichen Schmutz- / Misch- und Sauberwasserleitungen mit den dazugehörenden Schachtbauwerken.

Das Ziel der Untersuchungen ist es, allfällige Mängel und Schäden, welche eine Verschmutzung des Grundwassers zur Folge haben könnten, festzustellen, zu dokumentieren und in einem Unterhalts- und Sanierungsplan aufzunehmen.

Ein zusätzlicher Nutzen der Aufnahmen ist die Vervollständigung und Aktualisierung des Werkleitungskatasters.

Zugang zu den Schächten gewähren

Für die Kanalfernsehaufnahmen müssen sämtliche öffentliche Schachtbauwerke freigelegt werden.

Schächte von öffentlichen Sammelleitungen, welche sich auf privatem Grund befinden, müssen durch die Grundeigentümer zugänglich gemacht werden; dabei sind Blumentöpfe, Regenfässer, Kiesabdeckungen et cetera zu entfernen.

Für die Kanalfernsehaufnahmen werden sämtliche Leitungen gespült und von Schmutz befreit, um mit der Kamera möglichst gute Aufnahmen des effektiven Rohrzustandes zu ermöglichen.

Das Betreten von privaten Gärten lässt sich nicht vermeiden

Für diese Arbeiten ist es teilweise unumgänglich, dass Mitarbeiter der Kanalunternehmung private Gärten oder Land betreten müssen.

Vor dem Betreten der jeweiligen Gärten wird versucht, mittels klingeln an der Haustüre mit den Einwohnern in Kontakt zu treten.

Nicht auffindbare Schächte oder Schächte, welche im Leitungskataster noch gar nicht enthalten sind, werden mittels GPS Koordinaten gekennzeichnet, geortet und zu einem späteren Zeitpunkt freigelegt und aufgenommen.

Sollen betroffene Gärten oder Landwirtschaftsparzellen infolge von bestehenden Kulturen nicht betreten werden, bittet die Gemeinde die Einwohner um eine entsprechende Rückmeldung.

Der Übersichtsplan weist die betroffenen Gebiete aus

Selbstverständlich werden die notwendigen Arbeiten mit grösster Sorgfalt vorgenommen.

Der Übersichtsplan weist alle Gebiete aus, welche bearbeitet werden. Es werden demnach nur Grundstücke betreten, auf denen sich gemeindeeigene Abwasseranlagen befinden.

Die Untersuchungen sind bereits im Gange

Die Kanalfernsehuntersuchungen haben am 17. Juli 2023 begonnen.

Man geht davon aus, dass die Untersuchungen total vier bis fünf Wochen in Anspruch nehmen werden.

Da verschiedene Faktoren wie schlechte Leitungszustände, starke Verschmutzung oder Verkalkung sowie Regenwetter eine Rolle für die Dauer der Ausführung spielen, sind auch temporäre Unterbrüche möglich.

Wann genau die Aufnahmen auf den privaten Parzellen stattfinden, kann daher leider nicht vorausgesagt werden.

Schächte freilegen und Mieter informieren

Die Grundeigentümer werden gebeten, ihre Mieter oder allfällige Pächter entsprechend zu informieren und sofern es ihnen möglich ist, die Schächte auf ihrem Grundstück freizulegen oder zu markieren.

Die Gemeinde steht für allfällige Fragen zur Verfügung.

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