Wie die Gemeinde Bösingen FR berichtet, ist der Winterdienst auf die Kälte und Schnee vorbereitet und bereit die Strassen, Trottoirs und Fusswege freizuhalten.
Gemeindeverwaltung von Bösingen.
Gemeindeverwaltung von Bösingen. - Nau.ch
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Der Winter kommt auch in Bösingen FR und bringt sicher Schnee und Kälte mit. Die Mitarbeiter des Werkdienstes geben stets ihr Bestes die Strassen, Plätze, Trottoirs und Fusswege, die zum Teil auch von Hand geräumt und gesalzen werden müssen, begeh- und befahrbar zu halten.

Dies bedeutet nicht in jedem Fall, dass die Flächen schwarzgeräumt werden müssen. Der Winterdienst ist je nach Wetterlage, wie bei andauernden Schneefällen oder Eisregen, eine schwierige, zeitaufwendige und kostspielige Angelegenheit.

Die Schneeräumung kann nicht gleichzeitig auf dem ganzen Gemeindegebiet erfolgen. Wintertaugliche Fahrzeuge und gutes Schuhwerk werden deshalb für die Verkehrsteilnehmer vorausgesetzt.

Schnee darf nicht auf die öffentlichen Strassen geräumt werden

Um die Arbeit des Werkdienstes zu vereinfachen, gilt es folgende Punkte zu beachten: Private Plätze, sowie private Ein- und Ausfahrten, können vom Werkdienst nicht berücksichtigt werden.

Das Räumen von Schnee von privaten Grundstücken auf die öffentlichen Strassen ist nicht erlaubt. In Quartieren ist das 75 cm breite Strassenbankett für die Schneeräumung und Ablagerung vorgesehen.

Hierbei handelt es sich nicht um Gehwege. Es lässt sich nicht vermeiden, dass Schnee auf die Grundstückeinfahrten gelangt. Diesen müssen Sie selber räumen.

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