St. Martinstag in Schwyz: Ruhetag und Feiertag festgelegt
Wie die Gemeinde Schwyz berichtet, wurde der 11. November, auch bekannt als St. Martinstag, als gesetzlicher Feiertag und somit als offizieller Ruhetag erklärt.

Das Patroziniumsfest vom 11. November in Schwyz (St. Martinstag) wurde als Feiertag und somit auch als öffentlicher Ruhetag festgelegt.
Demnach sind Tätigkeiten und Veranstaltungen untersagt, die dem Sonn- oder Feiertag angemessene Ruhe und Würde ernstlich stören.
Der Gemeinderat kann an den Gemeindefeiertagen Ausnahmen aus wichtigen Gründen bewilligen.
Nähere Angaben sowie das Formular für Ausnahmebewilligungen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.