Schwyzer Regierung will kürzere Leine für Jagdhunde und Jäger
Auf der Hochwildjagd im Kanton Schwyz sollen die Jagdhunde künftig an der Leine bleiben: Sie dürfen mitgeführt, aber nicht mehr zur Jagd eingesetzt werden.

Er komme damit einem Auftrag aus dem Parlament nach, schreibt der Regierungsrat am Donnerstag dazu. Dieses hatte 2020 eine Motion gutgeheissen, die die vier Jahre zuvor gelockerten Regeln für Jagdhunde wieder rückgängig machen wollte, wonach sämtliche Hunde für die Hochjagd zugelassen wurden.
Dies hat laut den Motionären dazu geführt, dass nicht geeignete Hunde mitgeführt worden seien, die dann bei der Nachsuche überfordert waren. Die Regierung schlägt nun vor, dass auf der Hochwildjagd Jagdhunde mitgeführt werden dürfen, ihr jagdlicher Einsatz aber untersagt ist.
Bei Verstössen gegen diese oder andere Vorgaben sollen neu administrative Massnahmen getroffen werden können. Sie reichen von einer schriftlichen Verwarnung über den Entzug der Jagdberechtigung bis hin zu Sicherstellung von Waffen und Tieren.
Weiter soll das Umweltdepartement neu die Möglichkeit erhalten, wo nötig Wildruhezonen auszuscheiden. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Juli 2022.