Schwyzer Katholiken heissen Ausländerstimm- und wahlrecht gut

Keystone-SDA Regional
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Schwyz,

Im Kanton Schwyz dürfen neu auch niedergelassene Katholikinnen und Katholiken ohne Schweizer Pass in kirchlichen Belangen mitbestimmen. Die Stimmberechtigten haben das Ausländerstimm- und -wahlrecht am Sonntag mit einem Ja-Stimmenanteil von 52,7 Prozent gutgeheissen.

abstimmung
Noch bis heute Abend kann man brieflich abstimmen. - Keystone

Das Kirchenparlament hatte das Ausländerstimmrecht im Oktober 2020 einstimmig beschlossen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Nun stimmten 11'306 der Ausweitung des Stimm- und Wahlrechts zu, 10'133 lehnten den Schritt ab. Die Stimmbeteiligung betrug 33 Prozent.

Voraussetzung für die Ausübung der kirchenpolitischen Rechte ist, dass die Ausländerin oder der Ausländer volljährig und Mitglied der katholischen Kantonalkirche ist sowie über die Niederlassungsbewilligung C verfügt. Die ausländischen Katholikinnen und Katholiken sollen ihre politischen Rechte bereits an den Kirchgemeindeversammlungen im kommenden Herbst wahrnehmen können.

Der kantonale Kirchenvorstand begrüsste den Ausgang der Referendumsabstimmung. Nun werde in der römisch-katholischen Kantonalkirche dem Grundsatz der katholischen Kirche Rechnung getragen, wonach sie nur getaufte Christen unabhängig von deren Herkunft kenne, teilte er mit. Nach der weitgehenden Entflechtung von Kirche und Staat sei es folgerichtig, dass das Stimm- und Wahlrecht vom Schweizer Bürgerrecht gelöst werde.

Für das Ausländerstimmrecht ins Feld geführt wurde ferner, dass wer Kirchensteuern zahle, auch solle mitreden dürfen. Zudem seien viele im Kanton Schwyz tätigen Pfarrer Ausländer.

Betont wurde von den Befürworterinnen und Befürworter, dass es nicht um ein allgemeines Ausländerstimmrecht gehe. Auch würden Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C bereits mehrere Jahre in der Schweiz leben und die hiesigen Verhältnisse kennen. Mehrere katholische Kantonalkirchen und auch die Schwyzer Reformierten hätten das Ausländerstimmrecht eingeführt. Dieses wirke integrierend.

Das Referendumskomitee zweifelte aber daran, dass die ausländischen Katholikinnen und Katholiken ausreichend integriert seien. Es äusserte sogar die Befürchtung, dass sie an einer Kirchgemeindeversammlung die Schweizerinnen und Schweizer überstimmen und einen unliebsamen Entscheid erwirken könnten. Wer mitbestimmen wolle, solle zuerst das Schweizer Bürgerrecht erwerben, erklärte das Referendumskomitee.

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