Der Regierungsrat will Gastronomiebetriebe, Kultur- und Sportveranstaltungen ab dem 1. März zulassen. Natürlich unter Einhaltung entsprechender Schutzkonzepte.
Regierungsrat Schwyz
Die Mitglieder des Regierungsrats (von links): Michael Stähli, Sandro Patierno, Kaspar Michel, André Rüegsegger, Petra Steimen-Rickenbacher, Andreas Barraud, Herbert Huwiler, Dr. Mathias E. Brun. - Kanton Schwyz
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Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Massnahmen in einem ersten Schritt ab 1. März zu lockern. Weitere Lockerungen sollen dann in einem zweiten Schritt ab 1. April in Angriff genommen werden.

Entscheidung am 24. Februar

Bevor dies an der Sitzung vom 24. Februar entschieden wird, führt der Bund bei den Kantonen eine Anhörung durch.

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz beantragt, dass die Gastronomiebetriebe, und die Bereiche Kultur, Freizeit und Sport ab 1. März 2021 wieder öffnen können. Natürlich unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmassnahmen. Dies teilte der Kanton per Medienmitteilung auf ihrer Webseite mit.

Raschere Lockerungen

Der Regierungsrat setzt sich also für raschere Lockerungen ein, zudem sollen Lockerungsschritte auch vor Ablauf der Monatsfristen möglich sein. Er hat deshalb an einer ausserordentliche Sitzung vom 19. Februar, beschlossen, dem Bundesrat die folgenden Änderungen vorzuschlagen:

Unter Einhaltung der Schutzkonzepte sollen Gastronomiebetriebe ab 1. März 2021 wieder öffnen können.

Professionelle Veranstaltungen ab 1. März

Auch professionelle Veranstaltungen wie Kultur- und Sportveranstaltungen sollen unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte ab 1. März wieder möglich sein. Dazu gehören auch religiöse Veranstaltungen.

Neu möchte der Bundesrat die Kapazität bei Läden und Dienstleistungsbetrieben von 10m2 pro Kunde auf 25m2 pro Kunde erhöhen. Der Regierungsrat findet jedoch, dass die man es bei den 10m2 belassen sollte.

Berücksichtigung der Anzahl Test bei der Bewertung der Fallzahlen

Der Bundesrat hat angekündigt, die Lockerungen von der Entwicklung der Fallzahlen abhängig zu machen. Deshalb hat der Regierungsrat auch zur Bewertung der Fallzahlen ein Anliegen. Er verlangt, dass bei der Bewertung der Fallzahlen auch die Anzahl der durchgeführten Tests berücksichtigt werden.

Dies, weil der Bund von den Kantonen eine Erhöhung der Tests auch bei Personen ohne Symptome fordert. Und deshalb mit einer steigenden Fallzahl zu rechnen ist, was nicht unbedingt eine Verschlechterung der epidemiologischen Lage bedeutet.

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