Mehrwertabgabe und Schutzzonenplan gehen an die Urne
Die Stimmbürger der Gemeinde Schwyz entscheiden am 28. September 2025 über die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen und den revidierten Schutzzonenplan.

Wie die Gemeinde Schwyz mitteilt, wurden an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Juli 2025 zwei Traktanden behandelt: die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen sowie die Revision des Schutzzonenplans. Beide Sachgeschäfte wurden erfolgreich an die Urnenabstimmung vom 28. September 2025 überwiesen.
Rund 35 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger fanden sich an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung im MythenForum in Schwyz ein. Eingangs wies Gemeindepräsident Peppino Beffa auf eine hängige Stimmrechtsbeschwerde zum zweiten Traktandum «Revision Schutzzonenplan» hin.
Inhaltlich fordert diese mehr Informationen in der Botschaft wie auch eine Präzisierung des gemeinderätlichen Antrags. Je nach Urteil des Verwaltungsgerichts könnte die Abstimmung somit trotz Überweisung an die Urne im Nachhinein als ungültig erklärt werden. Nach diesem Hinweis präsentierte Gemeinderat Christof Zumbühl die beiden zu behandelnden Sachgeschäfte im Detail.
Empfehlung der Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen
Zuerst wurde das Traktandum zur Einführung einer Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen vorgestellt. Diese soll analog zur bereits bestehenden Abgabeentrichtung von 20 Prozent für die Wertsteigerung bei neuer Einzonung von Bauland nun auch für Um- und Aufzonungen in Gebieten mit einer Gestaltungsplanpflicht fällig werden.
Eine Gestaltungsplanpflicht wird normalerweise bei grösseren zusammenhängenden, landschaftlich oder ortsbaulich sensiblen und allenfalls umzustrukturierenden Arealen festgelegt. Auf solchen Grundstücken ist mit der Um- oder Aufzonung eine erhebliche Mehrnutzung möglich.
Mehrwertabgabe entlastet die Allgemeinheit
Die steigende Belastung der kommunalen Infrastruktur durch die zusätzlichen Einwohnenden und Beschäftigten und die dadurch entstehenden Kosten sollen jedoch nicht vollumfänglich auf die Allgemeinheit überwälzt werden. Daher ist die Erhebung einer Abgabe angemessen.
Die zweckgebundenen Gelder fliessen in eine Spezialfinanzierung und kommen der Bevölkerung insbesondere in Form von Investitionen in die kommunale Infrastruktur und für die Aufwertung von öffentlichen Siedlungsräumen zugute. Das Geschäft wurde stillschweigend an die Urnenabstimmung vom 28. September 2025 überwiesen.
Die für die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen notwendige Ergänzung im Baureglement tritt nach der Annahme durch die Stimmberechtigten und mit der Genehmigung des Regierungsrats in Kraft.
Revidierter Schutzzonenplan an die Urne überwiesen
Das zweite Sachgeschäft handelte von der Revision der Schutzzonenplanung. Diese ist nötig, weil die bis heute gültige Schutzzonenplanung aus dem Jahr 2001 aufgrund veränderter Ausgangslage bei verschiedenen Schutzobjekten im Bereich des «Natur- und Landschaftsschutzes» massgeblich überholt ist.
Ebenfalls hat der bisherige Umgang mit den Schutzinventaren im Bereich «Ortsbildschutz» für Rechtsunsicherheiten bei Bauherrschaften und Planenden gesorgt. Mit der Revision wird eine Übereinstimmung des Schutzzonenplans und des zugehörigen Reglements mit den heutigen Gegebenheiten sowie mit den übergeordneten Anforderungen angestrebt.
So sollen Bewirtschaftende von Natur- und Landschaftsschutzobjekten entsprechend ihrer Unterhaltsarbeiten entschädigt werden. Die Beiträge der Gemeinde sollen dabei durch eine Spezialfinanzierung gedeckt werden.
Mehr Rechtssicherheit im geschützten Ortsbild
Zudem wird durch die Überführung der Ortsbildinventare in die Schutzzonenplanung die Planungs- und Rechtssicherheit bei Bauvorhaben im geschützten Ortsbild erhöht. Das Planwerk schafft somit die Voraussetzungen für den Erhalt und die gezielte Weiterentwicklung des Orts- und Landschaftsbilds sowie für die Förderung der Lebensräume von schützenswerten Tier- und Pflanzenarten.
Auch dieses Geschäft konnte ohne Wortmeldungen an die Urnenabstimmung überwiesen werden. Vorbehältlich der hängigen Stimmrechtsbeschwerde tritt die revidierte Schutzzonenplanung nach der Genehmigung durch die Stimmberechtigten und den Regierungsrat in Kraft.