Kommissionsmotion zum innerkantonalen Finanzausgleich
Für einen Anreiz-basierten, fairen wie auch zeitgemässen innerkantonalen Finanzausgleich reicht die Staatswirtschaftskommission eine Motion ein.

Für einen fairen und zeitgemässen innerkantonalen Finanzausgleich reicht die Staatswirtschaftskommission eine Motion ein. Denn durch einen Bericht des Regierungsrats werden verschiedene Schwachstellen im heutigen System festgestellt. Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, hat sich nun die Staatswirtschaftskommission nach intensiven Sitzungen mit einer möglichen Reform auseinandergesetzt.
Nun reicht die Staatswirtschaftskommission eine Kommissionsmotion ein, damit der innerkantonale Finanzausgleich neu ausgestaltet wird. Dieser besteht in der aktuellen Form seit 2002. Die Wirksamkeit des Systems wurde auch bereits vom Regierungsrat überprüft. Es wurden auch bereits Optimierungs-Massnahmen vorgeschlagen und der Reformbedarf ist auch schriftlich im Bericht «Finanzen 2020» festgehalten.