Kein erleichtertes Gemeindebürgerrecht für Schweizer
Ein SVP-Kantonsrat wollte, dass Schweizer im Kanton Schwyz einfacher das Bürgerrecht ihrer Heimat- respektive Wohngemeinde erlangen können.

Der Vorstoss ist am Mittwoch im Parlament relativ knapp gescheitert.
Mit 47 zu 44 Stimmen beschloss der Kantonsrat, die Motion mit dem Titel «Gemeindebürgerrecht für Schweizerinnen und Schweizer» nicht erheblich zu erklären.
Der Motionär hatte eine Anpassung des Einbürgerungsprozesses verlangt, weil dieser teuer und aufwendig sei.
Alle müssen in die lokalen Verhältnisse integriert sein
Von seinem Vorstoss versprach er sich, dass «sich mehr Schweizerinnen und Schweizer in ihrer tatsächlichen Heimatgemeinde einbürgern lassen und sich dadurch noch stärker mit ihrem Wohnort identifizieren».
Dabei verwies er auf die erleichterte Einbürgerungspraxis im Kanton Luzern.
Die Kritiker der Motion betonten, dass auch Schweizer für die Erlangung eines Gemeindebürgerrechts in die lokalen Verhältnisse integriert sein müssten.
Dazu gehöre auch das Vertrautsein mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde und allenfalls des jeweiligen Kantons.
Bürgerrecht für Ausländer war Thema einer weiteren Motion
Zudem sei nicht ersichtlich, weshalb bei den Eignungsvoraussetzungen und dem Verfahren für die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts für Schweizer Bürger ein anderer Massstab angewendet werden solle als bei ausländischen Personen.
Das Bürgerrecht für Ausländer war Thema einer weiteren Motion, eingereicht von drei SP-Kantonsräten und praktisch gleich formuliert wie die gescheiterte Motion aus der SVP.
In ihrem Vorstoss mit dem Titel «Bürgerrecht für Ausländerinnen und Ausländer» hatten sie einfach die Begriffe «Schweizerinnen und Schweizer» ersetzt.
Die geforderte Vereinfachung für ausländische Personen, das Schweizer Bürgerrecht zu erlangen, hatte keine Chance. Mit 75 zu 17 Stimmen beschloss der Kantonsrat, die Motion nicht erheblich zu erklären.