Wie die Staatskanzlei Kanton Schwyz mitteilt, antwortet das Volkswirtschaftsdepartement auf die Anfrage zum Antreten einer Lehre für Personen mit Status S.
Der Lauerzersee im Kanton Schwyz.
Der Lauerzersee im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das Volkswirtschaftsdepartement beantwortet eine am 1. Mai 2023 eingereichte Anfrage zum Vorgehen betreffend Schutzsuchenden mit Status S, welche eine Lehre antreten oder abschliessen möchten.

Die eingereichte Anfrage kann auf der Webseite des Kantons Schwyz eingesehen werden.

Das Staatssekretariat für Migration hat in seiner Medienmitteilung vom 1. März 2023 festgehalten, dass ukrainische Schutzbedürftige eine in der Schweiz begonnene Lehre beenden können.

Schaffung von Planungssicherheit für Lehrbetriebe

Ziel dieses Entscheides ist die Schaffung von Planungssicherheit für Lehrbetriebe.

Die Modalitäten der Umsetzung sind aktuell noch nicht im Detail geregelt, sollen aber zeitnah vom Bund definiert werden.

Vorab ist zudem anzumerken, dass der Sprachstand in Deutsch für einen Lehreinstieg im Sommer 2023 bei den betroffenen Jugendlichen mit Schutzstatus S kaum ausreichend ist.

Ebenso folgen viele Jugendliche nach wie vor dem Online-Unterricht ihrer Universität oder Hochschule in der Ukraine, in der Hoffnung, bei einer eventuellen Rückkehr dort an- oder abschliessen zu können.

Spezielles integratives Brückenangebot

Das Amt für Berufsbildung hat die Lehrbetriebe in seinem Newsletter vom März 2023 über den Beschluss des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes informiert.

Für Jugendliche mit Status S wird – für die Zeit nach der obligatorischen Schulzeit – an den Berufsbildungszentren Goldau und Pfäffikon seit dem Schuljahr 2022/23 ein spezielles integratives Brückenangebot mit je einer Klasse geführt.

Im laufenden Schuljahr haben diese Jugendlichen die Berufsinformationszentren der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) besucht und sind dort über das schweizerische Bildungssystem informiert worden.

Individuelle Beratungsgespräche

Ebenfalls führt die BSLB mit den Jugendlichen individuelle Beratungsgespräche.

Dieses integrative Brückenangebot wird ab dem Schuljahr 2023/24 in das reguläre Brückenangebot überführt, welches zum Ziel hat, die Jugendlichen auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vorzubereiten.

Sukzessive Einführung in die Regelstrukturen

Damit werden die Schutzsuchenden aus der Ukraine sukzessive in die Regelstrukturen eingeführt.

Diese weist sowohl den ausländerrechtlichen Status als auch die Nationalität der Lernenden aus.

Allerdings sind bis anhin keine Lehrverträge für Schutzsuchende für das Lehrjahr 2023/24 beim Amt für Berufsbildung eingegangen.

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