Arth

In Arth startet das Mitwirkungsverfahren «Voliere Waldrapp»

Nau.ch Lokal
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Schwyz,

Wie die Gemeinde Arth angibt, können Interessierte vom 1. September 2023 während 30 Tagen den Planentwurf einsehen, Stellung nehmen und Vorschläge einreichen.

Die Gemeindeverwaltung Arth im Kanton Schwyz.
Die Gemeindeverwaltung Arth im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Waldrapp war einst eine in Europa flächenbreit beheimatete Vogelart.

Mit dem laufenden Projekt beim Natur- und Tierparks Goldau für den Wiederansiedelungsversuch soll der Waldrapp als Brutvogel in der freien Natur wieder etabliert werden.

Im Zuge der fortlaufenden Erneuerung des Tierparks sollen daher auch die Gehege der Waldrappen-Kolonie an geeigneter Lage neu erstellt werden.

Dies soll durch die Aufhebung einer Teilfläche von 887 Quadratmeter der kommunalen «Naturschutzzone N15» und mit der Neueinzonung dieser Fläche in die Bauzone «Tierparkzone zwei b» erreicht werden, damit der Neubau der geplanten Voliere auf der von drei Seiten vom Waldgebiet umschlossenen Arealfläche realisiert werden kann.

Erhalt der Ausgleichsfläche durch Zuweisung im Tierparkgelände

Mit der geplanten Zuweisung einer Arealfläche auf dem Tierparkgelände von 2450 Quadratmeter ab der «Tierparkzone vier» auf der Parzelle KTN 718 und Zuweisung dieser Fläche zur neuen kommunalen «Naturschutzzone T23» kann als Kompensation eine Ersatzfläche von gleichwertigem Bestand gewährleistet werden.

Der Gemeinderat Arth legt den Entwurf der Teilnutzungsplanung «Voliere Waldrapp» allen Interessierten zur Mitwirkung vor.

Gestützt auf Artikel zwei des kantonalen Planungs- und Baugesetzes Kanton Schwyz vom 14. Mai 1987, nimmt die Gemeinde Arth im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge entgegen.

Der Entwurf der Teilnutzungsplanung «Voliere Waldrapp» kann vom 1. September 2023 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, im Rathausplatz sechs in Arth, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder auf der Webseite heruntergeladen werden.

Gelegenheit zur Stellungnahme während der Mitwirkungsfrist

Die Unterlagen, die zur Mitwirkung aufliegen, betreffen die Änderungen Zonenplan vom 19. Juni 2023, Änderung Schutzzonenplan vom 19. Juni 2023, Ergänzung Baureglement vom 19. Juni 2023, Ergänzung Schutzverordnung vom 19. Juni 2023 und den Erläuterungsbericht nach Artikel 47 der Raumplanungsverordnung des Bundes vom 19. Juni 2023.

Während der Mitwirkungsfrist können alle Interessierten beim Gemeinderat Arth schriftlich Stellung nehmen (Vermerk «Teilnutzungsplanung Voliere Waldrapp»).

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