

Gestaltungsplan «Zeughausareal Seewen-Schwyz» liegt öffentlich auf

Das Areal des ehemaligen Zeughauses in Seewen liegt im Talkessel von Schwyz nahe dem Bahnhof und umfasst gesamthaft eine Fläche von rund 44‘000 Quadratmetern.
Aufgrund der zentralen Lage und des beachtlichen ungenutzten Entwicklungspotenzials ist das Areal für die Entwicklung der Region und der Gemeinde Schwyz von grosser strategischer Bedeutung.
Da das Zeughaus von der Armee nicht mehr genutzt wird, konnte die Gemeinde Schwyz das Areal im Jahr 2017 vom Bund im selbstständigen und dauernden Baurecht erwerben.
Für das Areal liegt ein kantonaler Nutzungsplan (KNP) vor. Dieser beinhaltet die Umzonung und Erschliessung des Zeughausareals.
Zeughausareal in eine Dienstleistungs- und Gewerbezone umgezont
Er schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die nötigen Anpassungen der Infrastrukturanlagen wie beispielsweise die Verlegung des bestehenden SBB-Freiverlads, die Strassenerschliessung, die generelle Nutzung des Areals und die Höhenentwicklung der zukünftigen Bauten.
Mit Genehmigung des KNP Seewen-Schwyz am 25. September 2020 wurde das Zeughausareal in eine Dienstleistungs- und Gewerbezone mit Gestaltungspflicht umgezont.
Anschliessend an die Genehmigung des KNP wurde als qualitätssicherndes Verfahren ein sogenannter Studienauftrag mit drei interdisziplinär zusammengesetzten Teams durchgeführt.
Die Erkenntnisse daraus bildeten die Grundlage für die Leitplanung, die wiederum die wichtigsten Stossrichtungen zur Neuentwicklung des Gebiets formuliert.
Gestaltungsplan soll gute Wertschöpfung sicherstellen
Mit dem nun vorliegenden Gestaltungsplan «Zeughausareal Seewen-Schwyz» wird die planungsrechtliche Grundlage für die Baubewilligungsverfahren geschaffen.
Die Inhalte und Erkenntnisse aus dem Studienauftrag und der behördenverbindlichen Leitplanung werden in den Gestaltungsplan überführt und damit grundeigentümerverbindlich gesichert.
Gestützt darauf können die zahlreichen Projekte zur Bereitstellung des Zeughausareals wie auch dessen Neuentwicklung schrittweise in die Wege geleitet werden.
Mit dem Gestaltungsplan sollen zusammenhängende Flächen für Unternehmen mit hochwertigen Nutzungen und guter Wertschöpfung sichergestellt werden.
Historische Gebäude werden mitberücksichtigt
Ebenso sind bestimmte Flächen für ergänzende öffentliche und kulturelle Nutzungen vorgesehen. Schliesslich bietet die Planungsgrundlage Gewähr dafür, dass eine geordnete und qualitativ überzeugende Gesamtbebauung entsteht, in der die historischen und teilweise geschützten Gebäude und Aussenräume mitberücksichtigt werden.
Ebenso wird mit dem Gestaltungsplan bezweckt, eine hinreichende Arealerschliessung zu erschaffen, die sich gut in die Umgebung einfügt.
Der Planungsbericht zum Gestaltungsplan «Zeughausareal Seewen-Schwyz» vom 19. Oktober 2022 bildet einen Bestandteil der öffentlichen Auflage.
Er enthält umfassende Ausführungen zu den sogenannten Sonderbauvorschriften, in denen unter anderem verschiedene Baubereiche ausgewiesen und umschrieben werden.
Maximale Gebäudehöhen von 26 Metern
Ebenso sind den Vorschriften nähere Erklärungen zur Verkehrserschliessung oder zur Freiraumgestaltung zu entnehmen, und sie beleuchten die wichtigsten Elemente des Umweltbereichs wie den Lärmschutz, die Lichtemissionen, die Störfallvorsorge oder die Altlasten-Thematik.
Der eigentliche Gestaltungsperimeter umfasst das Zeughausareal sowie Teile der Franzosenstrasse.
Es sind nebst den geschützten Bauten vier Baubereiche für Neubauten mit einer maximalen Gebäudehöhe von 20 Metern und ein Baubereich mit einer maximalen Gebäudehöhe von 26 Metern vorgesehen.
Die Zu- und Wegfahrt erfolgt im Süden über zwei Anschlüsse an die Franzosenstrasse und im Norden über die neu zu erstellende Verbindung zur Bahnhofstrasse beim heutigen Freiverlad.
Es wurden keine Einwände vorgebracht
Am 24. Juni 2022 nahm der Gemeinderat Schwyz vom Gestaltungsplan «Zeughausareal Seewen-Schwyz» Kenntnis und gab diesen zur kantonalen Vorprüfung frei.
Im Anschluss wurde am 16. November 2022 im Zeughausareal eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt. Einwände der dort anwesenden Schwyzern wurden keine eingebracht.
Schliesslich erteilte der Gemeinderat Schwyz am 11. Januar 2023 der öffentlichen Auflage des Gestaltungsplans «Zeughausareal Seewen-Schwyz» grünes Licht.
Gestaltungsplan liegt bis zum 16. März 2023 auf
Der Gestaltungsplan «Zeughausareal Seewen-Schwyz» liegt während 20 Tagen vom 24. Februar bis am 16. März 2023 bei der Abteilung Hochbau der Gemeinde Schwyz öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Detailinformationen sind ausserdem auf der Webseite der Gemeinde Schwyz abrufbar.
Im Anschluss an die öffentliche Auflage wird der Gestaltungsplan dem Regierungsrat des Kantons Schwyz zur Genehmigung unterbreitet.