Das Testen an Schulen bleibt weiterhin freiwillig. Eltern dürfen Kinder jederzeit an- oder abmelden.
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Blick auf die Gemeinde Arth. - Gemeinde Art
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Wie die Gemeinde Arth berichtet, hat die Taskforce des Bildungsdepartements heute die Weisungen zum repetitiven Testen neu beurteilt und eine neue Verfügung erlassen. Folgendes gilt per sofort für die Kinder der Gemeindeschulen Arth-Goldau:

Ab sofort entfällt die bisherige Regelung der Dispensation vom Präsenzunterricht für Kinder, welche nicht am repetitiven Testen teilnehmen.

Bei einem positiven Pool-Test gilt für alle Kinder der Klasse erhöhte Vorsicht, bis die Ergebnisse der Einzeltests vorliegen.

Bei einem positiven Einzeltest in der Klasse gelten ausschliesslich die Anweisungen des Contact-Tracings.

Genesene Kinder sollen nicht am repetitiven Testen teilnehmen und sind von einer Kontaktquarantäne befreit.

Testen bleibt weiterhin freiwillig

Selbstverständlich bleibt das Testen weiterhin freiwillig. Eltern dürfen Ihr Kind jederzeit an- oder abmelden. Für eine Abmeldung reicht die Kontaktaufnahme mit der Lehrperson.

Für eine Anmeldung muss ein Formular (siehe unten) ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben der Lehrperson übergeben werden (Kind muss nicht unterschreiben). Schüler, die nicht mitmachen, haben keine unmittelbaren Konsequenzen zu befürchten.

Aussagekräftiges Monitoring macht Sinn

Für ein aussagekräftiges Monitoring zwecks Unterbrechung der Übertragungsketten macht eine hohe Beteiligung natürlich Sinn. Die Kinder sind, gemäss Fachleuten, aktuell dem Virus besonders ausgesetzt und Eltern erfahren, dank den repetitiven Tests, einfach und unkompliziert, ob sich ihr Kind mit dem Virus angesteckt hat.

Die neue Weisung und das Formular für die Anmeldung finden sich auf der Webseite der Gemeinde Arth.

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