Wie die Gemeinde Arth berichtet, werden ab 1. Oktober 2021 Baugesuche im Kanton Schwyz über die digitale Baubewilligungsplattform eBau eingereicht.
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Blick auf die Gemeinde Arth. - Gemeinde Art
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Die jährlich über 2000 Baugesuche im Kanton Schwyz werden nicht mehr auf Papier eingereicht und bearbeitet, sondern über die digitale Baubewilligungsplattform eBau. In zehn Gemeinden wird das bereits erfolgreich umgesetzt. Vierzehn weitere Gemeinden werden am 1. Oktober 2021 auf eBau umstellen.

Mit der neuen Dienstleistung eBau macht der Kanton Schwyz einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Das Baubewilligungsverfahren ist ein anspruchsvoller Prozess mit vielen Beteiligten und damit verbundenem Schriftenwechsel.

Bewährte Plattform

Das webbasierte System eBau bietet allen am Baubewilligungsprozess beteiligten Stellen schnellere, wirtschaftlichere und transparentere Arbeitsschritte. Die eBau-Plattform ist bei zehn Gemeinden im Kanton bereits seit mehr als zwei Jahre erfolgreich im Einsatz.

In dieser Zeit konnten von den Gemeinden und der Baugesuchzentrale beim Amt für Raumentwicklung wertvolle Erfahrungen gesammelt und das eBau-System laufend verbessert werden. Insbesondere wurde die Schnittstelle zum eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) entwickelt, welche es den Gemeinden erlaubt die notwendigen Informationen automatisch ins GWR zu übermitteln.

Start von eBau mit vierzehn weiteren Gemeinden am 1. Oktober 2021

Auf den 1. Oktober 2021 werden in vierzehn weiteren Gemeinden alle Baugesuche nur noch elektronisch eingereicht und bearbeitet. Es sind dies die Gemeinden Arth, Schwyz, Ingenbohl, Morschach, Illgau, Sattel, Unteriberg, Vorderthal, Schübelbach, Wangen, Tuggen, Reichenburg und die Eingemeindebezirke Gersau und Küssnacht. Wollerau, Freienbach, Feusisberg,

Altendorf, Lachen und Einsiedeln starten mit eBau voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2022.

Durchgehend digitaler Prozess im Endausbau

Kernstück von eBau ist ein modernes Gesuchsformular mit logischer Nutzerführung und Einbezug von Geodaten. Vorerst wird es notwendig bleiben, neben dem elektronischen Baugesuch noch zwei Papierdossiers bei der Gemeinde einzureichen.

Damit der Baubewilligungsprozess gänzlich elektronisch erfolgen kann, sind auf kantonaler Stufe die rechtlichen Voraussetzungen für die digitale Unterschrift zu schaffen.

Im Endausbau sollen mit eBau alle benötigten Daten digital übermittelt werden und der ganze Baubewilligungsprozess von der Eingabe bis zur Baubewilligung einschliesslich nachgelagerter Prozesse nur noch elektronisch erfolgen. Dies ermöglicht allen Beteiligten jederzeit aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand der Gesuche und es lassen sich zukünftig Kosten bei Privaten, Gemeinden und Kanton einsparen.

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