Ambulante ärztliche Grundversorgung im Kanton Schwyz sichergestellt
Die Schwyzer Regierung geht grundsätzlich davon aus, dass die ambulante ärztliche Grundversorgung auch künftig sichergestellt ist.

Bei einer Unterversorgung in einzelnen Regionen wünscht sie sich aber Ausnahmen bei den Zulassungsbedingungen für Ärzte, die bei der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen.
Seit Anfang 2022 müssen Ärzte drei Jahre in einer zertifizierten Weiterbildungsstätte in der Schweiz arbeiten, bevor sie bei der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen.
Diese neue gesetzliche Regelung sorge in diversen Regionen für Kritik, da auch die Allgemeinpraktiker davon betroffen seien, schreiben der Mitte-Kantonsrat Mathias Bachmann und die Mitte-Kantonsrätin Irene Huwyler in einer Interpellation.
Genau diese Hausärztinnen und Hausärzte fehlten insbesondere in ländlichen Gebieten.
Gefahr vor Nachfolgemangel
«Wir laufen in unserem Kanton Gefahr, dass bestehende ambulante Strukturen wegen mangelnder Nachfolge nicht weitergeführt werden können», schreiben die Interpellanten.
Bachmann und Huwyler wollten so unter anderem von der Regierung wissen, ob aktuell und zukünftig die ambulanten Gesundheitsstrukturen gewährleistet werden können.
Und ob sie ein Kommissionsantrag auf nationaler Ebene, welche Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht fordert, unterstütze.
Herausforderung der kommenden Jahre
In seiner am Donnerstag, 29. Dezember 2022, veröffentlichten Antwort hält die Regierung fest, dass die Sicherstellung der ärztlichen ambulanten Grundversorgung für alle Kantone ein zentrale Herausforderung der kommenden Jahre sei.
Sie geht davon aus, dass die Voraussetzungen im Kanton Schwyz zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Grundversorgung mit den anderen Kantonen vergleichbar seien und dass diese deshalb auch zukünftig sichergestellt sei.
Feststellung einer Unterversorgung in einzelnen Versorgungsregionen möglich
Dennoch begrüsst die Regierung die im Kommissionsantrag vorgesehene Möglichkeit für die Kantone, bei nachgewiesener Unterversorgung Ausnahme zuzulassen.
Sie wünsche sich jedoch gewisse Anpassungen der vorgeschlagenen Regelung, wie sie schreibt.
Beispielsweise soll die Feststellung einer Unterversorgung in einzelnen Versorgungsregionen und nicht nur im ganzen Kanton möglich sein.
Auch soll die Ausnahmeregelung nicht auf einzelne Facharzttitel beschränkt werden.






