AHV

    Minimale AHV-Rente steigt um 20 Franken

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Bundesrat hat eine Erhöhung der AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2027 beschlossen. Die minimale Rente steigt um 20 auf 1280 Franken pro Monat, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte.

    Grund für die Anpassung ist laut der Landesregierung die Lohn- und Preisentwicklung. (Archivbild)
    Grund für die Anpassung ist laut der Landesregierung die Lohn- und Preisentwicklung. (Archivbild) - KEYSTONE/PETER KLAUNZER

    Der Bundesrat hat eine Erhöhung der AHV- und IV-Renten um durchschnittlich 1,59 Prozent beschlossen. Ab Januar 2027 steigt die maximale Altersrente bei voller Beitragsdauer auf 2560 Franken. Mit dem Entscheid ändern sich auch die Parameter in der beruflichen Vorsorge.

    Die Eidgenössische AHV/IV-Kommission hatte die Erhöhung empfohlen. Die minimale AHV- und IV-Rente für eine Einzelperson mit voller Beitragsdauer steigt von 1260 auf 1280 Franken pro Monat. Die Maximalrente erhöht sich von 2520 auf 2560 Franken.

    Bereits auf das vergangene Jahr hin waren die Minimalrente um 35 Franken und die Maximalrente um 70 Franken erhöht worden. Eine entsprechende Überprüfung der AHV- und IV-Renten auf Basis des gesetzlichen Mischindexes, der die Preis- und Lohnentwicklung miteinbezieht, findet turnusgemäss alle zwei Jahre statt.

    Die Rentenerhöhung per Anfang 2027 führt zu Mehrkosten von insgesamt rund 1055 Millionen Franken, wie die Landesregierung am Freitag weiter mitteilte. Davon entfallen 940 Millionen auf die AHV und 115 Millionen auf die IV.

    Der Bund trägt davon 190 Millionen beziehungsweise 44 Millionen Franken – was einem Anteil von 20,2 Prozent der gesamten AHV-Ausgaben entspricht. Auch die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO steigen von 530 auf 541 Franken pro Jahr.

    Anpassungen in der Vorsorge

    Die Erhöhung hat auch Folgen für die berufliche Vorsorge. Die Eintrittsschwelle wird auf 23'040 Franken angehoben, der Koordinationsabzug auf 26'880 Franken. Angepasst werden auch die maximalen Steuerabzüge für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a). Für Personen mit einer Pensionskasse steigt der Betrag auf 7373 Franken, für Personen ohne 2. Säule auf 36'864 Franken.

    Auch bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen (EL und ÜL) werden die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf erhöht: Für Alleinstehende steigt der Betrag auf 21'000 Franken pro Jahr, für Ehepaare auf 31'500 Franken. Zudem werden die Höchstbeträge für die Mietzinse an die Teuerung angepasst. In Grosszentren beträgt der jährliche Höchstbetrag neu 19'260 Franken. Diese Anpassungen verursachen Mehrkosten von insgesamt 21 Millionen Franken für Bund und Kantone, wie es weiter heisst.

    Mehr Geld für Pro Senectute und Pro Infirmis

    Schliesslich werden die Beiträge an die gemeinnützigen Institutionen Pro Senectute und Pro Infirmis an die aufgelaufene Preisentwicklung angepasst. Der Beitrag an Pro Senectute steigt von 16,5 auf 21 Millionen Franken pro Jahr, jener an Pro Infirmis von 14,5 auf 16,5 Millionen Franken.

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    Kommentare

    User #6745 (nicht angemeldet)

    Wieso sagt man immer nur wieviel ahv erhöht wird. Das ist vielleicht gut für due, die schon AHV haben. Aber die Skala 44 und Max. Durch. Einkommen für max rente wird auch nach oben geschraubt ohne die Menschen zu informieren. Höhere max weniger ahv, die 20 verschwinden wenn auch viel mehr!

    User #6488 (nicht angemeldet)

    So Viel, - das ist fast nicht zu glauben.....! Von den 20 .oo Franken geghen fast 25 an die Steuern zurück.......! Eine Show für die Spass-Vortstellung im Arosa im Zelt....

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