Schweiz: 900 Ferkel pro Woche ins Ausland – Strafanzeige läuft

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Wöchentlich werden rund 900 Ferkel aus der Schweiz zur Schlachtung nach Deutschland gefahren. Die Organisation Tier im Fokus hat nun Strafanzeige eingereicht.

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Grasende Kühe. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Um den Schweinepreis zu stützen, lässt die Schweinebranche wöchentlich rund 900 Ferkel zur Schlachtung ins Ausland transportieren. Nun hat die Organisation Tier im Fokus (TIF) Strafanzeige wegen mehrfacher Tierquälerei erstattet.

Seit Juni 2026 transportiert die Branche jede Woche rund 900 etwa zwei Monate alte Ferkel lebend in einen Schlachthof bei Stuttgart. Die Fahrt dauert bis zu zehn Stunden. Bis im November sollen bis zu 22'600 Tiere exportiert werden.

Tier im Fokus (TIF) hat deshalb gestützt auf Art. 26 des Tierschutzgesetzes eine Strafanzeige wegen mehrfacher Tierquälerei gegen die Verantwortlichen des Verbands Suisseporcs sowie gegen Unbekannt eingereicht.

Der Grund für die Exporte ist rein wirtschaftlich. Seit Herbst 2025 produziert die Branche mehr Schweine, als der Markt aufnehmen kann, gemäss SRF wöchentlich rund 5000 Tiere zu viel. Statt die Produktion zu drosseln, schafft Suisseporcs die überzähligen Tiere ausser Landes.

Dabei bestünde eine Lösung im Inland: Der Betreiber des Schlachthofs Zürich erklärte gegenüber SRF, sein Betrieb hätte Kapazität für die Schlachtung von 900 Ferkel pro Woche, sei von Suisseporcs aber nie angefragt worden. Der bis zu zehnstündige Transport ins Ausland wäre daher vermeidbar.

«Die Branche karrt Tausende Ferkel ins Ausland, um eine selbstverschuldete Überproduktion zu korrigieren», sagt Tobias Sennhauser, Mediensprecher von Tier im Fokus (TIF). «Die Ferkel bezahlen mit Angst und Stress für die Fehler einer ganzen Branche.»

Für die Organisation Tier im Fokus (TIF) liegt zudem eine übermässige Instrumentalisierung der Tiere und damit eine Missachtung ihrer Würde vor. Die Ferkel werden eigens ins Ausland gebracht und getötet, um dem Überangebot auf dem Markt entgegenzuwirken und den Produzentenpreis zu halten. Ihr Tod ist ein Mittel der Preispolitik.

Das Bundesgericht hat festgehalten, dass rein betriebswirtschaftliche Interessen eine Tierwürdemissachtung nicht rechtfertigen (BGer 6B_145/2024).

Auf Anfrage nimmt Sibel Konyo, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zum Umgang mit der Überproduktion in der Schweinebranche wie folgt Stellung: «Der Schutz der Tierwürde gilt in der Schweiz als allgemeines Verfassungsprinzip. Diesem muss selbstverständlich auch dann Rechnung getragen werden, wenn der Markt aus dem Gleichgewicht gerät und sich die Produktion finanziell nicht lohnt. Dabei ist zu bedenken, dass die Ferkel bereits im Rahmen der Aufzucht zahlreichen Belastungen ausgesetzt sind. Entfällt der eigentliche Zweck der Schlachtung – die Lebensmittelproduktion –, fehlt im Vorhinein jegliche Grundlage, diese Belastungen auf rechtlicher Ebene zu rechtfertigen.»

Kommentare

User #6111 (nicht angemeldet)

Eckelhaft was da Alles läuft. Leider gehöre ich auch zu den Fleischessern. Weil aus Bauersfamilie stammend wo früher noch geschlachtet wurde und dann für über den Winter alles an Wurst und Fleischwaren von der ganzen Familie hergestellt wurde. Aber Schweine wurden selbst vor Ort groß gezogen, gut gehalten in Stall mit Stroh wo Sie sich gut Stehen konnten. Gutes frisches Saufutter aus Salat, Brot und Allem was übrig blieb erhalten. Und mit einem Schuss auf dem Hof getötet. Die Kinder der Familie wurden solange im Haus gehalten. Bis Blut und Sautrog wieder gereinigt warm

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