Bachenbülach

    Bachenbülach ZH: Feuerverbot im Wald wird aufgehoben

    Gemeinde Bachenbülach
    Gemeinde Bachenbülach

    Bülach,

    Der Kanton Zürich hebt das Feuerverbot im Wald per 10. September 2026 auf. In Bachenbülach ZH fallen damit die letzten Einschränkungen weg.

    Wurst Feuer grillen Stock
    Endlich: Es darf wieder grilliert werden! (Symbolbild) - Depositphotos

    Per 10. September 2026 hebt der Kanton Zürich das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf.

    Das generelle Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Bachenbülach war bereits per 28. August 2026 aufgehoben worden. Weiterhin in Kraft blieb bislang das kantonale Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter ab Waldrand.

    Mit der Aufhebung per 10. September 2026 fallen nun auch diese letzten Einschränkungen weg.

    Im Wald und in Waldesnähe gelten damit keine feuerpolizeilichen Auflagen mehr.

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