Kehrsatz BE: Gemeindeversammlung entscheidet über neue Wasserleitung
Am 7. September 2026 befindet die Gemeindeversammlung in Kehrsatz BE über einen Kredit von 1,1 Millionen Franken für den Ersatz der Trinkwasserleitung an der Bernstrasse.

Einladung zur Gemeindeversammlung, 7. September 2026, Aula der Schulanlage Selhofen, 20.00 Uhr.
Traktanden 1. Ersatz Trinkwasserleitung Bernstrasse in 3 Etappen (Kreuzung Sandbühlstrasse bis Kreuzung Mättelistrasse)
2. Kreditabrechnung Ersatz bzw. Ausbau ICT-Infrastruktur Schule 3. Verschiedenes Aktenauflage: Die detaillierten Akten zu den oben erwähnten Traktanden liegen vom 6. August 2026 – 7. September 2026 beim Zentralen Schalter der Gemeindeverwaltung Kehrsatz sowie in elektronischer Form auf der Webseite www.kehrsatz.ch zur Einsichtnahme auf.
1. Ersatz Trinkwasserleitung Bernstrasse in 3 Etappen (Kreuzung Sandbühlstrasse bis Kreuzung Mättelistrasse)
Referent: Gemeinderat Roland Geiger
Im Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung der Kantonsstrasse ist vorgesehen, vorgängig die bestehende Trinkwasserleitung zu ersetzen. Die heutige Leitung befindet sich aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters in einem sanierungsbedürftigen Zustand und entspricht langfristig nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Betriebssicherheit und Versorgungssicherheit. Aus diesem Grund soll die Erneuerung der Trinkwasserleitung vor Beginn der eigentlichen Umgestaltungsarbeiten erfolgen.
Durch die koordinierte Ausführung dieser Arbeiten können spätere Eingriffe in den neu erstellten Strassenkörper vermieden sowie Synergien hinsichtlich Bauablauf, Kosten und Verkehrsführung genutzt werden. Nach Abschluss der Leitungsarbeiten werden anschliessend die Umgestaltungsarbeiten an der Kantonsstrasse durch das Tiefbauamt des Kantons Bern umgesetzt.
1.1 Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt Ihnen die Zustimmung zu folgendem Beschlussentwurf:
Die Gemeindeversammlung, gestützt auf die Ausführungen des Gemeinderates und in Anwendung von Organisationsreglement Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d) beschliesst:
I. Der Ersatz der Trinkwasserleitung Bernstrasse in 3 Etappen (Kreuzung Sandbühlstrasse bis Kreuzung Mättelistrasse) wird genehmigt.
II. Der dafür erforderliche Verpflichtungskredit von CHF 1'100'000.00 wird genehmigt.
III. Allfällige teuerungsbedingte Mehrkosten sind mit diesem Beschluss bewilligt.
IV. Der Gemeinderat wird ermächtigt, die erforderlichen finanziellen Mittel auf dem Darlehensweg zu beschaffen.
V. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Abstimmungsfrage: Wollen Sie für den Ersatz der Trinkwasserleitung an der Bernstrasse im Abschnitt zwischen der Kreuzung Sandbühlstrasse und der Kreuzung Mättelistrasse einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 1,1 Mio. genehmigen?
1.2 Bericht des Gemeinderates – 1.2.1 Ausgangslage
Ein grosser Teil des Wasserversorgungsnetzes der Gemeinde Kehrsatz ist zwischen 50 und 85 Jahre alt. Abhängig von den Bodenverhältnissen sowie der Qualität der damals verbauten Materialien befinden sich verschiedene Teilabschnitte des Leitungsnetzes heute in einem schlechten Zustand und haben ihre technische Lebensdauer weitgehend erreicht. Die zunehmende Anzahl von Leitungsbrüchen deutet auf einen erheblichen Sanierungsbedarf in den kommenden Jahren hin.
Im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) wird das gesamte Wasserversorgungsnetz überprüft. Gleichzeitig wird eine Ausbau- und Erneuerungsplanung erarbeitet, um den zukünftigen Investitionsbedarf systematisch zu erfassen und die notwendigen Massnahmen für die kommenden Jahre festzulegen.
Die Sanierung des betroffenen Leitungsabschnitts mit einer Länge von rund 650 Metern ist aufgrund des fortgeschrittenen Alters der bestehenden Trinkwasserleitung notwendig geworden. Die Leitung hat ihre technische Lebensdauer weitgehend erreicht und weist altersbedingte Abnutzungserscheinungen auf. Zusätzlich zeigte sich im Zuge der bereits ausgeführten Verlegearbeiten der Fernwärmeleitung, dass sich die bestehende Wasserleitung in einem teilweise stark maroden Zustand befindet.
Die dabei festgestellten Schäden und Materialschwächen bestätigen den dringenden Handlungsbedarf.
Um die langfristige Versorgungssicherheit der Gemeinde gewährleisten zu können sowie weitere Leitungsbrüche, Störungen und kostspielige Reparatureinsätze zu vermeiden, ist ein vollständiger Ersatz der bestehenden Leitung erforderlich. Mit der Erneuerung der Infrastruktur kann die Betriebssicherheit nachhaltig verbessert und die Wasserversorgung an die heutigen technischen Anforderungen angepasst werden.
Mit der Planung und Projektierung der Arbeiten wurde das Ingenieurbüro Ryser Ingenieure AG beauftragt. Das Ingenieurbüro erarbeitet die Grundlagen für die technische Ausführung sowie die Koordination der verschiedenen Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten.
Der Ersatz der Trinkwasserleitung soll voraussichtlich im konventionellen Bauverfahren mittels offenen Grabens ausgeführt werden. Dieses Verfahren ermöglicht einen vollständigen Ersatz der bestehenden Leitung sowie die Kontrolle und gegebenenfalls Erneuerung weiterer Werkleitungen und Anschlüsse im betroffenen Abschnitt. Die Bauausführung ist nach heutigem Planungsstand im Zeitraum von 2027 bis 2029 vorgesehen.
Die abschliessenden Deckbelagsarbeiten der Strasse sollen zu einem späteren Zeitpunkt ab dem Jahr 2030 in Koordination mit dem Tiefbauamt des Kantons Bern erfolgen, damit allfällige Setzungen nach den Werkleitungsarbeiten und Umgestaltungsmassnahmen vom Tiefbauamt des Kantons Bern berücksichtigt werden können.
Zusätzlich ist vorgesehen, im Teilbereich zwischen der Kreuzung Bleikenmattstrasse und der Kreuzung Mättelistrasse Synergien mit dem Bau der Fernwärmeleitung zu nutzen. Durch die zeitliche und örtliche Koordination der beiden Projekte können Bauabläufe optimiert, Kosten reduziert sowie die Belastungen für Anwohnende und den Verkehr minimiert werden. Gleichzeitig lassen sich dadurch mehrfache Aufgrabungen im gleichen Strassenabschnitt vermeiden, was sowohl wirtschaftliche als auch bautechnische Vorteile mit sich bringt.
1.2.2 Kosten/Folgekosten
Für das gesamte Projekt wird mit folgenden Kosten gerechnet: Baumeisterarbeiten (Grabarbeiten / Strassensanierung) CHF 420'000.00; Rohrverlegearbeiten konventionell CHF 480'000.00; Ingenieurhonorare CHF 130'000.00; Unvorhergesehenes, Reserve CHF 70'000.00. Kostenvoranschlag Gesamtkosten CHF 1'100'000.00.
Im Finanzplan ist für die Jahre 2027 bis 2029 ein Betrag von CHF 1'100'000.00 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Eigenmittel der Gemeinde aber hauptsächlich durch Fremdkapital. Daher wird ein kalkulatorischer Zins berechnet.
Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung verfügt über ausreichende Mittel zur Finanzierung dieser Investition, weshalb das Projekt keine Erhöhung der Wassergebühren zur Folge haben wird.
Die Anlagekosten werden über 80 Jahre abgeschrieben, ausmachend jährlich CHF 13'750.00. Hinzu kommen die kalkulatorischen Zinskosten von schätzungsweise 2 %, ausmachend jährlich CHF 22'000.00. Die gesamten Folgekosten sind tragbar.
1.2.3 Terminplan
Bei Zustimmung durch die Gemeindeversammlung am 7. September 2026 ist die unmittelbare Ausschreibung vorgesehen. Es ist von folgendem Grobterminplan auszugehen: 7. September 2026 Genehmigung Verpflichtungskredit durch die Gemeindeversammlung; Herbst 2026 Ausarbeitung Projektablauf; Januar 2027 Ausschreibung Submissionsverfahren; April 2027 Arbeitsvergabe; Sommer-Herbst 2027 Ausführung; ca. Ende 2027 Abschluss 1. Etappe (Einfahrt Mättelistrasse-Bleikenmattstrasse); 2028 – 2029 Etappen 2 + 3 (Einfahrt Bleikenmattstrasse bis Einfahrt Sandbühlstrasse).
1.3 Empfehlung des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt Ihnen, dem geplanten Ersatz der Trinkwasserleitung an der Bernstrasse, welcher in drei Etappen umgesetzt werden soll, zuzustimmen und den dafür erforderlichen Kredit in der Höhe von CHF 1'100'000.00 zu bewilligen.
Mit der etappenweisen Ausführung kann eine zweckmässige und koordinierte Umsetzung sichergestellt werden. Gleichzeitig wird damit die langfristige Versorgungssicherheit sowie die Funktionsfähigkeit der Wasserversorgung gewährleistet.
2. Kreditabrechnung Ersatz bzw. Ausbau ICT-Infrastruktur Schule Referent: Gemeinderat René Walker Der Ersatz bzw. Ausbau der ICT-Infrastruktur Schule ist abgeschlossen. Der Kredit von CHF 596'000.00 wurde um CHF 49'459.95 nicht ausgeschöpft.
2.1 Antrag des Gemeinderates
Der Gemeinderat beantragt Ihnen die Zustimmung zu folgendem Beschlussentwurf:
Die Gemeindeversammlung, gestützt auf die Ausführungen des Gemeinderates und in Anwendung der Gemeindeverordnung Artikel 9 Absatz 2 beschliesst:
I. Die Schlussabrechnung betreffend Ersatz bzw. Ausbau ICT-Infrastruktur Schule in der Höhe von CHF 546'590.00 mit einer Kreditunterschreitung von CHF 49'459.95 wird zur Kenntnis genommen.
2.2 Bericht des Gemeinderates – 2.2.1 Ausgangslage
Die Gemeinden sind verantwortlich für die Ausstattung der Schulen mit Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) – Infrastruktur und deren Finanzierung. Der Kanton Bern hat per 1. August 2018 den Lehrplan 21 eingeführt. Seither gibt es ein Schulfach «Medien und Informatik» und die Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien hat sich neben Lesen, Schreiben und Rechnen als Grundkompetenz in der Schule etabliert.
2.2.2 Umgesetzte Massnahmen
Folgende Massnahmen wurden umgesetzt: Ersatz/Ausbau des WLAN-Netzes, Glasfaserverbindungen zu den Schulhäusern. Jede Lehrperson verfügt über ein persönliches Arbeitsgerät. Zyklus 1+2: Laptops im Kindergarten und im Spezialunterricht werden nur punktuell eingesetzt.
Die entsprechenden Räumlichkeiten sind nicht mit einem Präsentationssystem ausgerüstet. Klassenzimmer auf Primarstufe sind mit Präsentationssystem inkl. Audioanlage und einem Laptop ausgerüstet. Zyklus 3: Alle Schülerinnen und Schüler verfügen über ein persönliches Arbeitsgerät.
Klassenzimmer sind mit Präsentationstechnik inkl. Audioanlage ausgerüstet.
2.2.3 Abrechnung
Beschluss der Gemeindeversammlung vom 19.03.2018: Beschlossener Gesamtkredit CHF 596'000.00; Kosten gemäss Buchhaltung CHF 546'540.05; Kreditunterschreitung CHF 49'459.95.
2.2.4 Begründung der Abweichung
Einerseits konnten Geräte teilweise günstiger beschafft werden und andererseits wurden etwas weniger Geräte angeschafft als vorhergesehen.
3. Verschiedenes
Neubau Doppelkindergarten Selhofen; Wärmeverbund; Schulraumplanung: Wettbewerbsverfahren Dorf und Selhofen; Ortsplanungsrevision; Kehrsatz Mitte; Mitwirkung Belpstrasse; Strassenplanverfahren Neubau Kreisel, neue Zimmerwaldstrasse; Mybuxi.
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung nach der Gemeindeversammlung zum Apéro ein.






