Zugepflügter Schnee resp. Schnee von Privat- und Vorplätzen darf nicht auf öffentliche Strassen und Trottoirs gebracht werden.
Winterdienst in Rupperswil leistet eine sehr gute Arbeit. - Keystone
Ad

Zugepflügter Schnee resp. Schnee von Privat- und Vorplätzen darf nicht auf öffentliche Strassen und Trottoirs gebracht werden. Die Anstösser sind dafür verantwortlich, dass dieser Schnee ohne Behinderung Dritter (Räumfahrzeuge, Verkehrsteilnehmer) entsorgt wird. Zudem dürfen Hydranten nicht mit Schnee zugedeckt werden; Hydranten müssen bei jeder Witterung für die Feuerwehr frei zugänglich und erkennbar sein.

Das Strassen- und Weggebiet darf nicht in einer seinen Zweck beeinträchtigenden Weise benützt werden. Insbesondere ist das Lagern von Materialien aller Art oder das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Strassen untersagt, soweit dadurch der Verkehr und der Winterdienst gestört oder die Sicherheit der Strassenbenützer gefährdet wird.

Das Parkieren auf Fusswegen ist grundsätzlich untersagt. Die Entfernung von zugepflügtem Schnee ist Sache der Anstösser.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FeuerwehrWangen