Siebnen SZ: 9,9 Millionen Franken für neuen Autobahnzubringer
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat 9,9 Millionen Franken für die weitere Projektierung des Zubringers Siebnen SZ. Gebaut würde frühestens ab 2035.

Zur Entlastung der bestehenden Anschlüsse Lachen und Reichenburg an die Autobahn N3 sowie des unterliegenden Strassennetzes soll in Wangen ein neuer Anschluss realisiert werden. Während dieser in die Zuständigkeit des Bundes fällt, ist für die entsprechende Zubringerstrecke der Kanton verantwortlich. Für deren weitere Projektierung beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 9.9 Mio. Franken.
Mehrere Gemeinden im Bezirk March leiden unter teils hohen Verkehrsbelastungen. Da die March in Lastrichtung von und nach Zürich heute hauptsächlich über den Autobahnanschluss Lachen angebunden ist, führt dies in den betroffenen Gemeinden zu grossen Verkehrsströmen und zur Überlastung des Autobahnanschlusses Lachen. Dem soll mit einem zusätzlichen Anschluss in Wangen-Ost entgegengewirkt werden.
Umfassendes Variantenstudium und Vorwärtsstrategie
Die Zuständigkeit für den Bau des neuen Autobahnanschlusses liegt beim ASTRA. Erste Abklärungen dazu wurden bereits vor rund 20 Jahren getätigt. In der betroffenen Region selber stiess das Vorhaben vor allem mit Blick auf die erforderliche neue Zubringerstrecke auf unterschiedliche Resonanz.
Deshalb lancierte der Kanton im Jahr 2014 ein breites Mitwirkungsverfahren. Mit einer Machbarkeitsstudie, in deren Verlauf grossräumig verschiedene Varianten bewertet wurden, konnte dieser Prozess im Jahr 2017 abgeschlossen werden. Als Resultat wurden für den Zubringer eine Variante «hoch» und eine Variante «tief» zur Weiterbearbeitung empfohlen.
Auch nach vertiefenden Abklärungen konnte mit den betroffenen Gemeinden und dem Bezirk March in der Folge indes keine Einigung auf eine Bestvariante erzielt werden.
Gestützt auf eine im Jahr 2021 beschlossene Vorwärtsstrategie des Regierungsrates zu mehreren Strassenbaugrossprojekten wurde für den Zubringer Siebnen (frühere Bezeichnung Wangen-Ost) das Vorprojekt dann als vollständig vom Kanton finanziertes Kantonsstrassenprojekt in Tiefenlage erarbeitet. Dies, weil eine günstigere offene Linienführung im noch weitgehend unverbauten Gebiet und damit eine (weitere) Zerschneidung der Landschaft politisch kaum als gewollt und mehrheitsfähig eingestuft wurde bzw. wird.
Tagbautunnel für den neuen Autobahnzubringer
Nachdem das angesprochene Vorprojekt inzwischen vorliegt, kann dem Kantonsrat für die weitere Projektierung des Zubringers bis und mit Phase Bauprojekt/Genehmigung die entsprechende Ausgabenbewilligung unterbreitet werden.
Der auf dem Gemeindegebiet von Tuggen, Wangen und Schübelbach geplante Zubringer Siebnen verbindet die Zürcherstrasse im Bereich des geplanten neuen Autobahnanschlusses östlich von Wangen mit der Glarnerstrasse in Siebnen. Der Zubringer Siebnen, bestehend aus einem ca. 1.0 km langen Tagbautunnel sowie den zugehörigen Zufahrtsstrecken, hat eine Gesamtlänge von ca. 1.7 km. Vom Anschluss Glarnerstrasse (T-Knoten, lichtsignalgesteuert) führt eine ca. 250 m lange offene Strecke bis zum Tunnelportal. Diese wird mit einem Einschnitt gebildet.
Ab dem Südportal des Tagbautunnels folgt der unterirdische Streckenabschnitt. Vor der Unterquerung des SBB-Trassees wird über den Kreisel «Anschluss Bahnhof Siebnen-Wangen» das Gebiet südlich des Bahnhofs angeschlossen.
Nach der SBB-Unterführung folgt der nördliche Teil des Tagbautunnels mit einem weiteren (optionalen) unterirdischen Kreisel zur Erschliessung des dortigen Entwicklungsschwerpunktes (ESP-A Bahnhof Siebnen-Wangen). Am nördlichen Portal des Tagbautunnels schliesst ein Wannenbauwerk an. Dieses taucht kontinuierlich auf und mündet an ein Dammbauwerk, welches den niveaugleichen Anschluss an die Zürcherstrasse sicherstellt.
Wo und in welcher Gestaltung der eigentliche, im Bereich der heutigen Überführung der Kantonsstrasse über die Autobahn im Gebiet Holeneich, östlich von Wangen vorgesehene neue Autobahnanschluss genau realisiert werden soll, dürfte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Sinn einer Bestvariante demnächst festlegen. Diese gilt es in der Folge zu einem Generellen Projekt auszuarbeiten.
Öffentliche Projektauflage frühestens 2031
Das kantonale Projekt des Zubringers muss mit demjenigen des ASTRA zum neuen Autobahnanschluss Wangen-Ost abgestimmt sein. So werden die beiden Projekte insbesondere zeitgleich öffentlich aufzulegen sein. Mit Blick auf die bis dahin noch erforderlichen umfassenden Arbeiten wird dies frühestens 2031 möglich sein.
Nach den darauffolgenden weiteren Genehmigungsverfahren wäre ein Baubeginn im Idealfall 2035 möglich. Die Bauzeit dürfte dereinst rund fünf Jahre betragen.
Bis zum Zeitpunkt, in dem der Kantonsrat gestützt auf ein rechtskräftiges Bauprojekt über die Ausgabenbewilligung für die eigentliche Realisierung zu befinden haben wird – nach heutiger Einschätzung 2032 –, wird auch weitere Klarheit über die (dannzumalige und weitere) finanzielle Situation der betroffenen Spezialfinanzierung Strassenwesen herrschen, um (auch) die Finanzierbarkeit des Zubringers Siebnen verlässlich und abschliessend beurteilen zu können. Gemäss heutigem Erkenntnisstand wird dieser inklusive einer (phasenbedingten) offenen Reserve von 40 Mio. Franken auf rund 244 Mio. Franken veranschlagt.










