Der Gemeinderat von Reichenburg lädt ein, an der Bereinigung des Wegrodels mitzuwirken. Anregungen werden bis zum 10. Oktober 2021 entgegengenommen.
Die Gemeinde Reichenburg in der Innerschweiz.
Die Gemeinde Reichenburg in der Innerschweiz. - Nau.ch / jpix.ch
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Wie die Gemeinde Reichenburg berichtet, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung ein, an der Bereinigung des Wegrodels mitzuwirken. Das Verzeichnis über die Strassen und Fusswege mit privater Unterhaltspflicht (kurz Wegrodel) der Gemeinde Reichenburg stammt aus dem Jahr 1911.

Der Wegrodel hält fest, wo öffentliche Fuss- und Fahrwege mit privater Unterhaltspflicht verlaufen. Laut dem Gesetz über die öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht haben die Gemeinden mit Einführung des eidgenössischen Grundbuches ihre Verzeichnisse zu bereinigen.

Das eidg. Grundbuch wird derzeit vom Grundbuchamt March bereinigt, weshalb auf kommunaler Stufe auch die Wegrodel-Bereinigung angegangen wurde.

Wandel der Zeit

Im Lauf der Zeit hat sich das Dorf Reichenburg stark verändert. Das in Worten und noch ohne Planbeilage festgehaltene Wegverzeichnis von 1911 ist nicht mehr aktuell.

Damals noch für wichtig befundene Wegverbindungen sind heutzutage oft nicht mehr von öffentlichem Interesse, andere wiederum haben an Bedeutung gewonnen und finden im Wegrodel eine Neuaufnahme.

Nebst den technischen Fortschritten im letzten Jahrhundert hat sich auch die Siedlungs- und Parzellenstruktur stark verändert. Die Umschreibungen des Verzeichnisses von 1911 sind heute nicht mehr überall nachvollziehbar.

Wege werden geprüft

Das bereinigte Verzeichnis soll mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen. Anlässlich der Bereinigung ist zu prüfen, ob und welche bisherigen Wege aufgehoben werden können. Als Beispiele genannt werden: Mangelndes Bedürfnis für eine Weganlage; keine oder nur noch sehr seltene Benutzung; der Weg ist nicht mehr gebahnt, d. h. nicht mehr vorhanden; der Weg kann in eine Gemeinde- oder andere Bezirksstrasse verlegt werden oder mit einem anderen öffentlichen Weg mit privater Unterhaltspflicht zusammengelegt werden.

Folglich wurden die Reistwege aus dem Bannwald den heutigen Verhältnissen entsprechend angepasst. Unterhalb einer ersten Querung mit einer befahrbaren Strasse sollen sie aufgehoben werden. Im Zeitalter des Waldstrassenbaus und des Helikoptereinsatzes haben sie ihre Funktion faktisch verloren.

Auch Winterwege werden nicht mehr aufgeführt, da sie in ihrem Sinne nicht mehr zeitgemäss sind. Gerne nimmt der Gemeinderat Anregungen schriftlich bis zum 10. Oktober 2021 entgegen.

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