Kanton Schwyz soll Prämienverbilligungen um 17 Millionen aufstocken
Der Schwyzer Regierungsrat will die Hürden für Prämienverbilligungen senken und somit den indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative umsetzen. Er hat die entsprechende Gesetzesänderung am Mittwoch in Vernehmlassung geschickt.

Zusätzliche Prämienverbilligungen in der Gesamthöhe von rund 17,3 Millionen Franken sind vorgesehen, wie das Departement des Innern am Mittwoch mitteilte. Über 58'000 Personen und somit rund ein Drittel der Schwyzer Bevölkerung soll anspruchsberechtigt werden. Bisher lag dieser Anteil bei rund einem Viertel.
Unter anderem sollen die Höchsteinkommensgrenzen sowie der Vermögensfreibetrag für das anrechenbare Einkommen angehoben werden. Junge Erwachsene in Ausbildung teilen sich den Anspruch auf eine Verbilligung zudem nicht mehr mit ihren Eltern oder der unterstützungspflichtigen Person.
Der Regierungsrat soll den Selbstbehalt und die Richtprämien zudem selber festlegen können. In diesem Rahmen sieht er vor, den Selbstbehalt von 11 auf 10 Prozent und die Richtprämien von 90 auf 85 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämien zu senken.
Die Vernehmlassung dauert laut der Mitteilung bis zum 26. Juni. In Kraft treten sollen die Änderungen am 1. Januar 2028.
Die Vorlage ist eine Folge von Entscheidungen auf Bundesebene. Weil die Prämien-Entlastungs-Initiative im Juni 2024 abgelehnt wurde, wird nun der indirekte Gegenvorschlag umgesetzt. Damit schreibt künftig der Bund den Kantonen vor, wie viel Geld sie bereitstellen sollen.






