Biodiversität

Massnahmenpaket zur Förderung der Biodiversität

Gemeinde Wangen SZ
Gemeinde Wangen SZ

March-Höfe,

Wangen SZ will einheimische Pflanzen fördern und macht Biodiversitätsvorgaben bei Baubewilligungen verbindlich, um Natur und Kosten zu schützen.

Einfahrtsstrasse Richtung Wangen (SZ).
Einfahrtsstrasse Richtung Wangen (SZ). - Nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeinde Wangen SZ berichtet, verfügt die Gemeinde über bedeutende Naturschutzgebiete, die grösstenteils in privater Hand sind und von dieser gepflegt werden. Im privaten wie auch im öffentlichen Bereich werden der Erhaltung und Förderung der Biodiversität allgemein jedoch noch wenig Beachtung geschenkt.

Es gibt aber erhebliches Potenzial, dass bei der Neubepflanzung von privaten Anlagen im Rahmen des Baubewilligungsprozesses Einfluss genommen werden kann, ohne wesentliche Mehrkosten zu verursachen. Dazu können in den Baubewilligungsverfahren die Beachtung von Bepflanzungsvorschriften festgeschrieben werden.

Einheimische Pflanzen fördern

Seit mehreren Jahren schreibt die Gemeinde in Gestaltungsplänen vor, dass die Bepflanzung mit einheimischen Arten vorgenommen werden muss. Grundlage bildet dabei das «Grüne Liste-Tool» von InfoFlora.

Mit dieser Verpflichtung können standortgerechte, einheimische Pflanzen gefördert werden. Gleichzeitig wird vermieden, dass Pflanzen, die auf der invasiven Neophyten-Beobachtungsliste stehen, sich weiterverbreiten und später unter Umständen massive Schäden und Kosten auch zu Lasten der öffentlichen Hand verursachen.

Überdies erleichtert diese Vorgabe die Kontrolle der Umsetzung wesentlich. Diese Vorgabe ist jedoch nicht nur bei Gestaltungsplänen sinnvoll, sondern bei allen Bauvorhaben.

Sie soll daher als allgemeine Bedingung im Rahmen der Bewilligungsverfahren festgelegt und insbesondere bei Vorhaben mit wesentlicher Aussenraumgestaltung auch kontrolliert werden.

Biodiversität wird verbindlich

Der Gemeinderat hat daher entschieden, dass die Biodiversität in der Gemeinde Wangen als wichtig und notwendig betrachtet werden soll.

Dafür soll in den allgemeinen Bedingungen im Rahmen der Baubewilligungsverfahren für die Umgebungsgestaltung die Beachtung und Einhaltung der Bepflanzungsvorgaben gemäss dem «Grüne Liste-Tool» von InfoFlora, welche für die biogeografische Region der Voralpen beziehungsweise des Mittellands – zu welcher die Gemeinde Wangen SZ zählt – als standortheimisch eingestuft sind, aufgenommen und als verbindlich erklärt werden.

Auf die Pflanzung ökologisch geringwertiger Gehölze ist zu verzichten. Stattdessen sind gemischte Wildhecken zu pflanzen, welche auf der InfoFlora-Liste als ökologisch wertvoll und unbedenklich ausgewiesen sind.

Hohe Kosten durch invasive Neophyten

Im Gemeindegebiet Wangen entstehen durch invasive Neophyten bereits jetzt jährliche Kosten von mindestens 150'000 Franken. Diese Kosten tragen ausschliesslich die Geschädigten, während die Verursacher sich nicht daran beteiligen.

Ausserdem wurden mehrere Gespräche mit Verantwortlichen geführt, die jedoch ohne den gewünschten Erfolg blieben. Auch die Gemeinde wird immer mehr direkt mit Folgekosten belastet, weil unter anderem durch Japanknöterich ein grosses Risiko für Infrastrukturschäden besteht, wenn dieser nicht professionell und aufwändig bekämpft wird.

Die meisten Eigentümer sind sich der Konsequenzen nicht bewusst und vertrauen auf die Meinung der Fachperson. Daher besteht ein öffentliches Interesse an einer klaren Regelung, was mit dem «Grüne Liste-Tool» von InfoFlora gegeben ist, ohne die Bevölkerung spürbar einzuschränken.

Gemeinde als Vorbild

Die Festschreibung der Bepflanzungsvorgaben betrifft genauso die Gemeinde bei ihren eigenen Bauvorhaben. Die Gemeinde soll dabei eine Vorbildrolle übernehmen und beispielsweise sukzessive standortgerechten Bepflanzungen mit hohem ökologischem Nutzwert den Vorzug geben.

Die Förderung der Biodiversität ist damit eine Investition in die Zukunft. Zudem soll der Bodenversiegelung künftig mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Bei gemeindeeigenen Grundstücken und Liegenschaften soll im Rahmen von Neugestaltungen oder bei Belagsersätzen, wo möglich und sinnvoll, alternativen Lösungen der Vorzug gegeben werden.

Aussenleuchten verursachen Lichtimmissionen und beeinträchtigen die Lebensräume von Menschen und Tieren. Die Umsetzung der Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» des Bundesamtes für Umwelt (BAFU, 2021) ist daher ebenfalls in die allgemeinen Bedingungen für die Baubewilligungen aufzunehmen.

Die Bewilligungsbehörden sollen jedoch einen Spielraum haben und diesen auch nutzen, bestimmte Vorgaben (zeitlich, technisch et cetera) situativ festlegen zu können.

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