Grabräumungen in Tuggen stehen bevor

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    Wie die Gemeinde Tuggen mitteilt, sind die Grabstätten, deren Grabesruhe bis am 31. Dezember 2021 abgelaufen ist, bis spätestens 31. Juli 2022 abzuräumen.

    Das Gemeindehaus Tuggen im Kanton Schwyz.
    Das Gemeindehaus Tuggen im Kanton Schwyz. - Nau.ch / jpix.ch

    Die Gemeinde informiert ihre Einwohner über die künftigen Grabräumungen. Die Ruhefrist der Urnengräber beträgt 10 Jahre und der Reihengräber (Erdbestattung) 20 Jahre.

    Gestützt auf Artikel 15 des Friedhofreglements der Gemeinde Tuggen vom 13. April 2012 ordnet die Liegenschaftskommission der Gemeinde Tuggen die Abräumung der Gräber an.

    Gräber, deren Grabesruhe bis am 31. Dezember 2021 abgelaufen ist, sind Urnengräber U7 bis U10, U31, U102, U107 bis U109, U211, U213, U215, dazu noch Reihengräber (Erdbestattung) E50 bis E61 und das Familiengrab F6.

    Die Grabstätten sind bis spätestens 31. Juli 2022 abzuräumen. Sollte die Grabstätte innerhalb dieser Frist nicht geräumt sein, so verfügt die Liegenschaftskommission Tuggen über zurückgelassenes Material unter Ablehnung allfälliger Ersatzansprüche und unter Kostenfolge.

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