Schwyz

    Gemeinde reagiert: Hundewiese am Strandweg wird aufgelöst

    Gemeinde Wollerau
    Gemeinde Wollerau

    March-Höfe,

    Ab 11. Februar 2026 gilt auf dem Areal Strandweg ein Hundeverbot. Wollerau zieht damit Konsequenzen auf dauernde Konflikte zwischen Badegästen und Hundehaltern.

    Blick auf Wollerau mit dem Gemeindehaus.
    Blick auf Wollerau mit dem Gemeindehaus. - Nau.ch / jpix.ch

    Wie die Gemeinde Wollerau berichtet, löst sie ab dem 11. Februar die Hundewiese in der Freizeitanlage Strandweg auf. Ab gleichem Datum gilt daher ein generelles Hundeverbot auf dem ganzen Areal. Grund dafür sind wiederkehrende Nutzungskonflikte zwischen Badegästen und Hundehaltenden.

    Die Freizeitanlage am Strandweg («Badi Wollerau») erfreut sich grosser Beliebtheit. Die in den letzten Jahren stark gestiegene Besucherfrequenz insbesondere während der Badesaison führte zu vermehrten Konflikten zwischen Badegästen und Hundehaltern.

    Es zeigt sich, dass eine konfliktfreie Koexistenz der unterschiedlichen Nutzergruppen an diesem Standort nicht mehr möglich ist. Mit dem Erlass eines Hundeverbots auf dem gesamten Areal werden sämtliche Flächen künftig ausschliesslich für die Nutzung der Badegäste und Erholungssuchenden zur Verfügung stehen.

    Aktuell wird geprüft, wie die ehemalige Hundewiese für die zukünftige Nutzung als Liegewiese zugänglicher gemacht werden kann.

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