Gemeinde führt familienergänzende Kinderbetreuung ein
Die Aktivitäten und das Betreuungsangebot des Vereins Hort Plus+ sollen künftig in das Dienstleistungsangebot der Gemeinde Wollerau integriert werden.

In der Gemeinde Wollerau bietet der Verein Hort Plus+ (Hort) seit der Urnenabstimmung vom 8. Februar 2009 basierend auf einer Leistungsvereinbarung Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung für Kinder ab 3 Monaten bis zur 6. Klasse an (Kita und Hort).
Wie die Gemeinde schreibt, hatte sich die Gemeinde bis 2024 mit einem Kostendach von 450'000 Franken am Angebot beteiligt.
Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) im Juni 2024 hat der Kanton von der Objektfinanzierung (für Wollerau das Kostendach für den Hort) auf die Subjektfinanzierung (Eltern mit Anspruch werden direkt durch die Gemeinde unterstützt) umgestellt.
Damit wurde das Kostendach für den Hort angepasst.
Gemeinden müssen ausreichendes Kinderbetreuungsangebot sicherstellen
Neben der Änderung des Finanzierungsmodells sieht das KiBeG auch vor, dass die Gemeinden ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot sicherstellen müssen.
Der Vorstand des Horts hat die Gemeinde bereits vor der Einführung der neuen gesetzlichen Grundlage aufgesucht, um aufgrund der in den letzten Jahren gewachsenen Nachfrage, insbesondere der Mittagsverpflegung, die künftige Organisation zu besprechen und eine Integration in die Gemeinde zu prüfen.
Ein zusätzlicher Beweggrund war die Einschätzung, dass die bestehende Vereinsstruktur von Hort Plus+ langfristig nicht zukunftsfähig ist.
Die Sicherstellung des Betriebs ist dadurch mittel- bis langfristig gefährdet, was die Kontinuität des Betreuungsangebots für Kinder und Familien erheblich unter Druck setzen könnte.
Kinderbetreuung soll der Gemeindeorganisation angeschlossen werden
Die Gemeinde Wollerau verfügt künftig mit dem Dorf- und Bildungszentrum sowie den Räumlichkeiten des Schulareals Dorf über eine Infrastruktur, deren Nutzung möglichst multifunktional durch verschiedene Anspruchsgruppen erfolgen soll.
Die Räume sollen gemeinsam von der Primarschule, der Musikschule, der Bibliothek aber auch vom Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung genutzt werden.
Um auch in Zukunft das gesetzlich geforderte Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung sicherzustellen, hat der Gemeinderat zusammen mit dem Vorstand und der Leitung des Horts mögliche Zukunftsszenarien analysiert.
Auf Basis dieser Analyse hat er entschieden, das Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung der Gemeindeorganisation anzuschliessen und eine familienergänzende Tagesstruktur aufzubauen. Eine entsprechende Sachvorlage soll den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in der ersten Jahreshälfte 2026 vorgelegt werden.
Synergien nutzen
Der Aufbau einer familienergänzenden Tagesstruktur stellt nicht nur ein ausreichendes Angebot sicher, sondern bietet weitere Vorteile. Vor allem im administrativen Bereich sehen sowohl die Gemeinde wie auch der Hort Synergiepotential, welches auch für die Eltern spürbar werden soll.
Die Nutzung einer familienergänzenden Tagesstruktur bleibt in der Gemeinde Wollerau freiwillig und kostenpflichtig. Das bisherige modulare Angebot (Früh-, Mittags- und Nachmittagsmodul) soll beibehalten werden.
Die Kita des Horts ist von den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht direkt betroffen, das heisst, die Gemeinde wäre nicht verpflichtet, Kita-Plätze anzubieten. Der Hort hat seit seinem Bestehen immer auch eine Kita geführt und damit ein Angebot über die verschiedenen Altersstufen hinweg bereitgestellt.
Aufgrund dieser Ausgangslage soll die Kita auch in der künftigen Tagesstruktur der Gemeinde beibehalten werden. Damit lassen sich die daraus ergebenden Synergien, insbesondere bezüglich Personalverfügbarkeit, weiterhin nutzen.
Thema an der Gemeindeversammlung im April 2026
Für die Ausarbeitung der Sachvorlage hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates, der Verwaltung und der Hortleitung eingesetzt.
Das Sachgeschäft soll den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 1. April 2026 präsentiert und zur Überweisung an die Urne (Abstimmung vom 14. Juni 2026) empfohlen werden.






