Schlieren organisiert Erneuerungswahl des Gemeindeparlaments

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Schlieren,

Der Stadtrat hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl des Gemeindeparlaments für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 13. Februar 2022, angeordnet.

Wahlurne
Eine Hand steckt einen Zettel in eine Wahlurne. (Symbolbild) - keystone

Wie die Gemeinde Schlieren berichtet, hat der Stadtrat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl des Gemeindeparlaments für die Amtsdauer 2022 bis 2026, gestützt auf die massgeblichen Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), auf Sonntag, 13. Februar 2022, angeordnet.

Wahlvorschläge sind innert 40 Tagen seit dieser Publikation, d. h. bis spätestens Montag, 8. November 2021, beim Stadtrat Schlieren einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Schlieren hat. Jede vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Zusätzlich kann der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Die Vorgeschlagenen müssen schriftlich bestätigen, die Kandidatur anzunehmen.

Hinweise zu den Wahlvorschlägen

Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die nicht irreführend sein darf und die sich von der Bezeichnung der anderen Vorschläge hinreichend unterscheidet. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens 36 wählbare Personen genannt sein.

Jede Person darf nur auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens zweimal aufgeführt sein. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Stimmberechtigten der Stadt Schlieren, unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterschrieben sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Listen, die in der Amtsdauer 2018 bis 2022 im Gemeindeparlament vertreten sind, erhalten Listennummern in der Reihenfolge ihrer Stärke im Gemeindeparlament. Bei gleicher Sitzzahl entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Listenbezeichnungen.

Listenverbindungen sind ausgeschlossen. Die Auslosung der Listennummern für Parteien, die im Gemeindeparlament nicht vertreten sind, erfolgt unter Aufsicht des Stadtpräsidenten am Dienstag, 16. November 2021, 16 Uhr, im Stadthaus.

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