Schlieren genehmigt revidierte Grundwasserschutzzonen
Wie die Stadt Schlieren bekannt gibt, wurden Grundwasserschutzzonen um das Pumpwerk Steinackerstrasse und das entsprechende Reglement genehmigt.

Gestützt auf Artikel 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nummer GWV 2023-0073 vom 15. März 2023 die mit Beschluss des Stadtrats Schlieren vom 22. Februar 2023 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um das Pumpwerk Steinackerstrasse und das entsprechende Reglement sowie die Aufhebung der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Uitikonerstrasse und Alter Zürichweg genehmigt.
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht schriftlich Rekurs eingereicht werden.
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen
Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung vom 24. April bis 24. Mai 2023 im Werkhof eingesehen oder telefonisch bestellt werden.