Private Mandatsträger gesucht
Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht vor, dass bei Verlust oder Einschränkung der Handlungs- oder der Urteilsfähigkeit vormundschaftliche Massnahmen errichtet werden.

Massnahmen wie Beistandschaften werden auf eigenes Begehren oder durch Amtspersonen (Verwaltungsperson, Ärzte, Psychiater, etc.) sowie Angehörige bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beantragt. Erst nach intensiver Abklärung und Anhörung der Beteiligten wird bei Vorhandensein von Defiziten eine Massnahme angeordnet. Die Massnahmen werden im Zusammenwirken zwischen der hilfebedürftigen Person und dem Mandatsträger (Beistand) umgesetzt. Mandatsträger sind je nach Massnahme persönliche Berater, Verwalter der persönlichen Finanz- und Vermögenswerte, Rechtsvertreter oder alles in Einem. Die Mandatsträger werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in der Fallführung beraten und begleitet. Das Mandat wird entschädigt.
Wir suchen laufend private Mandatsträger. Geeignet sind kontaktfreudige Personen, die schwierige Lebenssituationen als Herausforderung erachten, die Personen gerne beraten, die ein Flair für administrative Belange haben und so eine persönliche Verantwortung in unserer Gesellschaft übernehmen.
Wenn Sie interessiert sind, Menschen mit Defiziten zu unterstützen oder Fragen zum Mandat haben, dann melden Sie sich bei Karl Suter, Abteilungsleiter Soziales.