Parken bei der Post nun mit Parkscheibe erlaubt
Die Gemeinde Urdorf hat die Parkregelung an der Post geändert. Parken auf der rechten Seite der Parkplätze ist mit Parkscheibe für maximal 30 Minuten gestattet.

Wie die Gemeinde Urdorf informiert, strebte sie für die Nutzung der beiden Parkplätze auf Privatgrund, zwischen Post und Feuerwehrgebäude, eine gemeinsame Parkierungslösung an. Diese wurde seitens Grundeigentümer der Liegenschaft, in der sich die Post befindet, verwehrt und es soll am App-Zwang festgehalten werden.
Die Gemeinde liess in der Folge das amtsrichterliche Verbot, gültig nur für die gelbmarkierten Parkplätze der Gemeinde, wie folgt anpassen: Im Verkehr mit der Post ist das Parkieren auf der rechten Seite (Richtung Feuerwehrgebäude, innerhalb der gelben Linie) während maximal 30 Minuten unter Angabe der Ankunftszeit mittels Hinterlegung der Parkscheibe, welche unter der Windschutzscheibe deponiert ist, gestattet.