Öffentliche Auflage zur Vertragserneuerung in Schlieren
Wie die Stadt Schlieren mitteilt, hat sie am 23. August 2023 der Erneuerung des Vertrages über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung zugestimmt.

Am 23. August 2023 hat der Stadtrat der Erneuerung des Vertrages über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit den Nachführungsgeometern Franco Hunziker und Stephan Furrer, patentierte Ingenieur-Geometer der Firma Acht Grad Ost AG zugestimmt.
Gegen diesen Entscheid kann innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in der Freischützgasse 1 in Zürich Beschwerde erhoben werden.
Der Nachführungsvertrag kann in der Stadtverwaltung eingesehen werden
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Stadtratsbeschluss können während der Frist bei der Stadtverwaltung Schlieren im Bausekretariat, Büro 204, eingesehen werden.










