Wie die Gemeinde Uitikon berichtet, beginnen am 8. April 2024 die Arbeiten zum Neubau der Regenabwasserkanalisation im Abschnitt Lätten- bis Langackerstrasse.
Landschaftsfoto bei Uitikon im Kanton Zürich.
Landschaftsfoto bei Uitikon im Kanton Zürich. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Uitikon informiert über den aktuellen Stand der Bauarbeiten in den Gebieten Lättenstrasse, Gnellen, Zürcherstrasse, Altenweg und Langackerstrasse im Zusammenhang mit dem Neubau der öffentlichen Regenabwasserkanalisation.

Die Arbeiten umfassen sämtliche Werkleitungsbauten sowie die Strassensanierung.

Die Arbeiten oberhalb der Zürcherstrasse sind grösstenteils abgeschlossen. Als Nächstes wird mit den Bauarbeiten im Gebiet Langackerstrasse und Altenweg gestartet.

Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 8. April 2024. Dabei wird die Langackerstrasse während der Bauarbeiten im Baustellenperimeter komplett gesperrt.

Zufahrten zu Liegenschaften im Baustellenbereich nicht möglich

Die Zufahrt bis zur Baustelle ist von beiden Seiten her möglich.

Im Anschluss beginnen die Arbeiten am Altenweg, welche ebenfalls im Bereich der Bauarbeiten für den Verkehr gesperrt wird.

Die Zufahrten zu den Liegenschaften sind im Baustellenperimeter nicht möglich. Für diese Bauetappen wurden die voraussichtlichen Bautermine angegeben.

Auf einem Übersichtsplan auf der Webseite der Gemeinde sind die einzelnen Etappen der Bauarbeiten einzusehen.

Kehricht- und Grüngutabfuhr ist sichergestellt

Der Zugang zu Fuss zu den privaten Liegenschaften bleibt für die Anwohner während der Bauarbeiten bestehen. Zu beachten sind allfällige Umleitungen.

Die Gemeinde bittet, im Baustellenbereich keine Fahrzeuge zu parkieren sowie die Signalisation und Abschrankungen zu beachten.

Die Kehricht- und Grüngutabfuhren bleiben ebenfalls gewährleistet.

Rückschnitt der Bepflanzung

Auch werden Anwohner gebeten, vorzusehen, dass keine Äste, Sträucher et cetera in den Strassen- und Gehwegbereichen (Lichtraumprofil) ragen, damit die Bauarbeiten nicht behindert werden.

Sollte dies der Fall sein, so wird gebeten, den Rückschnitt bis 30. März 2024 vorzunehmen.

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