Wie die Gemeinde Urdorf informiert, ist es notwendig, die Grundgebühren für «Wasser» ab dem Jahr 2022 wieder zu erheben.
Wasser
Wasser - Keystone
Ad

Gemäss der Verordnung über die Wasserversorgung der Gemeinde Urdorf (Wasserreglement) setzt der Gemeinderat die Gebühren für den Wasserbezug fest.

Durch den Verzicht der Erhebung der Grundgebühren in den Jahren 2020 und 2021 konnte der einst grosse Saldo mittlerweile erheblich abgebaut werden. Die Hochrechnung zeigt jedoch, dass der Saldo (Reserve) in der Spezialfinanzierung «Wasser» ohne die Erhebung der Grundgebühr die geplanten Investitionen nicht mehr abzudecken vermag.

Es ist somit notwendig, die Grundgebühren für «Wasser» ab dem Jahr 2022 wieder zu erheben. Die Verbrauchsgebühren bleiben vorerst unverändert. Dies bedeutet, dass auf den Akonto- sowie Schlussrechnungen der Wasser- und Abwassergebühren die Zählergrundgebühren, wie oben erwähnt, ab dem Jahr 2022 wieder verrechnet werden.

Für allfällige Fragen kann sich die Bevölkerung an die Werkabteilung wenden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WasserUrdorf