Wie die Gemeinde Geroldswil mitteilt, gibt es eine vorübergehende Verkehrsanordnung der Huebwiesenstrasse ab dem 7. März 2022 bis 27. Mai 2022.
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Zwei Auto sind schnell unterwegs. (Symbolbild) - dpa
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Aufgrund der Arbeiten zur Fernwärmefeinerschliessung der Huebwiesenstrasse sowie der damit verbundenen erschwerten Verkehrsführung wird in Anwendung von § 7 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 folgende vorübergehende Verkehrsanordnung (kursiv) getroffen:

Verkehrsanordnung und Dauer

Huebwiesenstrasse, ab Einmündung Gmeindhüsliweg in Fahrtrichtung Dorfstrasse gesperrt, Signal 2.02 (Einfahrt verboten, mit Zusatz: ausgenommen Baustellenverkehr). Die vorübergehende Verkehrsanordnung gilt ab 7. März 2022 bis 27. Mai 2022.

Missachtung

Eine Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

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