Wie die Gemeinde Aesch ZH mitteilt, werden ab 1. April 2024 mehrere abgelaufene Grabreihen aufgehoben. Bis 31. März 2024 können Angehörige die Gräber abräumen.
Landschaft in Aesch (ZH).
Landschaft in Aesch (ZH). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von mindestens 20 Jahren werden ab 1. April 2024 die Grabreihen, die im Jahr 2023 abgelaufen sind, aufgehoben.

Dies betrifft Erdgräber Nummer 76 bis 79, Gemeinschaftsgrab Nummer 7 und 8, Reihenurnengräber Nummer 427 bis 432, Urnennische 2001 bis 2014 mit der Nummer 1015 bis 1020 und das Familiengrab Nummer 401.

Eine Verlängerung der Ruhefrist oder eine Umbettung in ein neues Grab ist nicht möglich.

Bis zum 31. März können Angehörige die Gräber abräumen

Die Angehörigen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis zum 31. März 2024 abzuräumen.

Nach dieser Frist werden Grabsteine und Bepflanzungen ohne Entschädigungsanspruch oder Kostenfolge von der Gemeinde geräumt.

Nicht abgeholte Urnen aus Urnennischen werden im anonymen Aschengrab der allerletzten Ruhe im Friedhof Birmensdorf entleert.

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