Der Schaffhauser SP-Grossstadtrat Ibrahim Tas ist per Strafbefehl wegen versuchter einfacher Körperverletzung verurteilt worden. Er hat im Juni 2019 einen Mann geohrfeigt, wie er am Mittwoch in einem Beitrag von Radio Munot bestätigte.
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Die Altstadt von Schaffhausen, aufgenommen am Donnerstag, 20. August 2020. (Symbolbild) - Keystone
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Der Schaffhauser SP-Grossstadtrat Ibrahim Tas ist per Strafbefehl wegen versuchter einfacher Körperverletzung verurteilt worden. Er hat im Juni 2019 einen Mann geohrfeigt, wie er am Mittwoch in einem Beitrag von Radio Munot bestätigte.

Tas hat laut Strafbefehl den Mann als dieser am Boden lag noch mehrfach mit den Füssen getreten. Im Gespräch mit Radio Munot bestätigte er zwar die Ohrfeige, er bestreite allerdings die Tritte. Zudem sagte Tas, er habe in Notwehr gehandelt.

Das mutmassliche Opfer habe ihn zuerst angegriffen. Der Strafbefehl gegen ihn ist rechtskräftig. Er habe sich nicht dagegen gewehrt, weil er zu seinen Fehlern stehe, wenn er welche begangen habe, so Tas.

Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 1’800 Franken verurteilt. Zudem muss er eine Busse sowie Staatsgebühren von jeweils 400 Franken bezahlen.

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