Schaffhauser Regierungsrat aktualisiert den Strassenrichtplan

Wie der Kanton Schaffhausen berichtet, wurde der Richtplan überprüft und Änderungsbedarf festgestellt. Der Kantonsrat hat nun über die Revision zu beschliessen.

Das Kantonswappen der Stadt Schaffhausen.
Das Kantonswappen der Stadt Schaffhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der kantonale Strassenrichtplan legt das Netz der bestehenden und künftigen Kantonsstrassen, Radrouten und Wanderwege fest und zeigt die geplanten Ausbauten auf.

Der Regierungsrat stellt den kantonalen Strassenrichtplan auf, der vom Kantonsrat zu genehmigen ist. Die Gemeinden haben ein Mitspracherecht.

Der aktuell gültige kantonale Strassenrichtplan wurde vom Kantonsrat am 6. Mai 2013 genehmigt, der Teilrichtplan Wanderwege am 12. Dezember 2016.

Überprüfung erfolgt alle zehn Jahre

Gemäss Strassengesetz ist der kantonale Strassenrichtplan alle zehn Jahre zu überprüfen und nötigenfalls den veränderten Verhältnissen anzupassen.

Der Regierungsrat hat den kantonalen Strassenrichtplan überprüft, Änderungsbedarf festgestellt und vorgeschlagene Anpassungen bei den Parteien, Verbänden und Gemeinden in die Vernehmlassung gegeben.

Änderungen beim Nationalstrassennetz

In den letzten Jahren gab es im Bereich der Planung und des Ausbaus des Nationalstrassennetzes wichtige Veränderungen.

Per 1. Januar 2020 wurde der Neue Netzbeschluss mit dem Abtausch der ehemaligen Nationalstrasse A4 SH Schweizersbild – Bargen und der ehemaligen Kantonsstrasse J15 Schaffhausen Herblingen – Thayngen vollzogen.

Zudem wurde der seit Jahrzehnten geplante Galgenbucktunnel per Ende 2019 in Betrieb genommen.

In den kommenden Jahren beabsichtigt das Bundesamt für Strassen den Ausbau der A4 Stadtdurchfahrt SH Süd – SH Herblingen auf vier Spuren inklusive zweite Tunnelröhre Fäsenstaub.

Ausbauten auch auf kantonaler Ebene

Auch auf kantonaler Ebene wurden verschiedene Umklassierungen und Ausbauten von Kantonsstrassen und kantonalen Radrouten realisiert.

Ein bedeutender Meilenstein war die Aufhebung der Bahnübergänge und die Umlegung des Kantonsstrassenverlaufs in Neunkirch und Wilchingen-Unterneuhaus.

Im Radroutennetz wurden verschiedene Netzlücken geschlossen. Auf planerischer Ebene wurden Ausbauvorhaben überprüft oder konkretisiert.

Veloweggesetz verpflichtet die Kantone

Zudem sind die Kantone mit dem neuen Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) verpflichtet, die Velonetze für den Alltags- und den Freizeitveloverkehr festzusetzen und angemessen auszubauen.

Die Erkenntnisse aus den Analysen, die neuen gesetzlichen Vorgaben und die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung sind in den vorliegenden Bericht und Antrag zur Revision 2023 des Strassenrichtplans eingeflossen.

Vorgeschlagene Änderungen

Bei den vorgeschlagenen Änderungen des Teilrichtplans Kantonsstrassen handelt es sich um Anpassungen an die geänderten, tatsächlichen Verhältnisse.

Speziell zu erwähnen ist die bereits in der Revision des Strassenrichtplans 2013 diskutierte Ortsumfahrung im Oberklettgau.

Der Regierungsrat schlägt statt einer grossräumigen Umfahrung von Beringen, Löhningen und Siblingen neu den Bau einer Spange inklusive Unterführung der Bahnlinie westlich von Beringen vor.

Auf die Umfahrung von Löhningen, die in der Vernehmlassungsvorlage noch vorgeschlagen wurde, wird aufgrund des ungenügenden Kosten-Nutzenverhältnisses und des grossen Landbedarfs verzichtet.

Verbesserungen im Teilrichtplan Radrouten

Auch der Eintrag der Umfahrung in Wilchingen soll aus dem Strassenrichtplan gestrichen werden.

Im Teilrichtplan Radrouten sind Ausbauvorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur und Verkehrssicherheit enthalten.

Es handelt sich vorwiegend um den Bau von separaten Radwegen entlang von Kantonsstrassen wie beispielsweise der Radwegausbau entlang der Kantonsstrasse zwischen Siblingen und Beringen.

Im Teilrichtplan Radrouten wird zudem ein dichtes Veloroutennetz für den Alltagsveloverkehr festgelegt.

Keine Anpassungen bei Wanderwegen

Diese Alltagsrouten bilden das kantonale Netz und gehen entsprechend – wo noch nicht der Fall – ins Eigentum und in die Zuständigkeit des Kantons über.

Die Freizeitvelorouten bleiben hingegen im Eigentum und der Zuständigkeit der Gemeinden.

Der Teilrichtplan Wanderwege wurde in einem ausserordentlichen Verfahren im Jahr 2016 unter enger Einbindung der Gemeinden totalrevidiert und vom Kantonsrat am 12. Dezember 2016 genehmigt.

Der Regierungsrat schlägt bei den Wanderwegen keine Anpassungen vor.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Konzert
46 Interaktionen
Zürcher Hallenstadion
Merz
26 Interaktionen
Kein 2. Wahlgang

MEHR AUS SCHAFFHAUSEN

Schaffhausen
Schaffhausen
schaffhausen rathaus kantonsrat
1 Interaktionen
Rasch
Niedergeschlagen FC Schaffhausen
12 Interaktionen
Abstieg ganz nah