Schaffhauser Regierung macht Lehrberuf attraktiver
Wie der Kanton Schaffhausen mitteilt, wird die Lehrerverordnung zum 1. August 2023 angepasst. Unter anderem entfällt der Abzug bei fehlendem Fachlehrdiplom.

Der Regierungsrat hat auf den 1. August 2023 eine Änderung der Lehrerverordnung vorgenommen. Konkret werden gewisse Lohnabzüge aufgehoben.
So wird der bisherige Fünf-Prozent-Abzug bei fehlendem Fachlehrdiplom abgeschafft.
Dieser Abzug betrifft insbesondere ausgebildete Lehrpersonen der Primarschule und der Sekundarstufe I.
Heute werden Lehrpersonen für die Primarschule für den Unterricht in sechs oder mehr Fächern und für die Sekundarstufe I in drei oder vier Fächern ausgebildet.
Lohnabzug ist nicht sinnvoll
Unterrichten sie ein Fach, für welches sie keinen Fachabschluss vorweisen können, müssen sie eine Lohnreduktion von fünf Prozent in Kauf nehmen.
Diesen Lehrpersonen weiterhin einen Lohnabzug aufzuerlegen, erscheint angesichts des Lehrpersonenmangels wenig sinnvoll und würde eine Verbesserung der Situation überdies erschweren.
Im Übrigen kennen die umliegenden Kantone diesen spezifischen Fachabzug nicht. Die Abschaffung erhöht die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Schaffhausen.
Änderungen führen zu Mehrkosten
Zudem erhalten schulische Heilpädagogen mit einem Hochschulabschluss in Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) künftig 100 Prozent des Besoldungsansatzes, auch wenn diese über kein Lehrdiplom der entsprechenden Schulstufe verfügen, da gemäss Anerkennungsreglement der EDK das Hochschuldiplom in Sonderpädagogik (Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik) für eine Unterrichtsberechtigung an allen Schulstufen der Volksschule befähigt.
Das Erziehungsdepartement plant im Weiteren eine Auslegeordnung, ob die weiteren bestehenden Lohnabzüge noch zeitgemäss und zu verantworten sind.
Die aktuellen Änderungen führen zu Mehrkosten von knapp 140'000 Franken pro Jahr. Davon entfallen 42,3 Prozent auf den Kanton und 57,7 Prozent auf die Gemeinden.