Im Kanton Schaffhausen soll es in Zukunft möglich sein, Unterschriften für Volksbegehren auch elektronisch abzugeben. Der Kantonsrat hat am Montag eine entsprechende Volksmotion mit 33 zu 17 Stimmen für erheblich erklärt. Das Wahlgesetz und Geschäftsordnung müssen nun entsprechend geändert werden.
Schaffhausen Kantonsrat
Innenansicht des Schaffhauser Rathauses, wo der Kantonsrat tagt. - Keystone
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Für die elektronische Unterzeichnung soll die bereits bestehende Unterschriftenfunktion der elektronischen Identität des Kantons Schaffhausen (eID+) genutzt werden. Da die technischen Voraussetzungen bereits bestünden, sei der Kanton geradezu prädestiniert dafür, schreiben die Motionäre.

Der Regierungsrat begrüsste das Anliegen im Grundsatz. Er sei offen für Entwicklungen in diesem Bereich, wie Regierungspräsident Walter Vogelsanger (SP) sagte. Da es aber noch viele politische, technische und juristische Fragen gebe, sei es fraglich, ob Schaffhausen hier eine Vorreiterrolle übernehmen solle. Er plädierte dafür, die Volksmotion, nicht für erheblich zu erklären

Die Mehrheit des Kantonsrats sah dies jedoch anders. Es gehe nur um die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, sagte Nihat Tektas (FDP). Eine Gefahr für die Demokratie bestehe nicht. Roland Müller (Grüne ) sah in der elektronischen Unterschrift eine Chance für Volksbegehren auch für nicht finanzstarke Organisationen.

Einwände hatte dagegen die SVP. Sie befürchtete eine Welle von Volksentscheiden. Ausserdem solle keine neue Baustelle eröffnet werden. Eine physische Unterschrift sei zudem immer besser zu beweisen als etwas Elektronisches im Netz, sagte Markus Fehr.

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