Im Kanton Schaffhausen ist künftig für den Heimunterricht von Kindern in der Regel ein Lehrdiplom nötig.
Homeschooling wegen der Corona-Pandemie.
Homeschooling wegen der Corona-Pandemie. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Schaffhausen wurde über das Homeschooling und das Informatikgesetz abgestimmt.
  • Künftig darf man Kinder nur noch mit Lehrdiplom zu Hause unterrichten.
  • Auch das
  • Bislang waren die Regelungen für Privat-Unterricht nur sehr generell formuliert.

Im Kanton Schaffhausen ist künftig für den Heimunterricht von Kindern in der Regel ein Lehrdiplom nötig. Das Stimmvolk hat die neuen Bestimmungen über das so genannte Homeschooling mit 60,1 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Unbestritten war auch das neue Informatikgesetz.

Die Vorlage wurde mit 15'730 Ja-Stimmen gegen 10'459 Nein-Stimmen angenommen, wie die Schaffhauser Staatskanzlei am Sonntag mitteilte. Die Stimmbeteiligung betrug 56,9 Prozent.

Bislang waren die Regelungen für private Schulen oder privaten Unterricht im kantonalen Schaffhauser Schulgesetz nur sehr allgemein formuliert. Festgehalten wurde lediglich, dass die Bildungsziele der öffentlichen Schulen erfüllt werden müssen.

Anerkanntes Lehrdiplom nötig

Nun werden die Bewilligung, der unentgeltliche Zugang zu kantonalen Angeboten und Lehrmitteln sowie die Beschulung bei längeren Auslandsaufenthalten verbindlich geregelt. Unter anderem wird nun verlangt, dass die unterrichtende Person über ein anerkanntes Lehrdiplom verfügen muss.

Eine Ausnahme von dieser Vorgabe gilt lediglich für einen vorübergehenden privaten Unterricht. So sollen alle Familien die Möglichkeit erhalten, ihre Kinder zweimal für maximal sechs Monate privat zu unterrichten. Dafür muss die unterrichtende Person dann auch kein Lehrdiplom haben.

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Schüler beim Homeschooling - AFP/Archiv

Im Kantonsrat war das Geschäft vollkommen unumstritten und wurde einstimmig verabschiedet. Doch ein Komitee aus Homeschoolern ergriff das Referendum. Sie störten sich am vorgeschriebenen Lehrdiplom. Damit werde es faktisch unmöglich, das eigene Kind privat zu unterrichten, argumentieren sie.

«Gesetz über die Informatik Schaffhausen»

Die zweite Vorlage, die am Sonntag zur Abstimmung gelangte, betraf das «Gesetz über die Informatik Schaffhausen». Die bestehende IT-Organisation «Kanton und Stadt Schaffhausen Datenverarbeitung» (KSD) soll eine kantonale unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts werden. Statt KSD wird diese dann «Informatik Schaffhausen» (ITSH) heissen.

Die Stimmberechtigten haben der Vorlage mit 62,1 Prozent zugestimmt. 14'905 Ja-Stimmen standen 9097 Nein-Stimmen gegenüber.

Der bisherige gemeinsame Betrieb von Stadt und Kanton geht damit in das Alleineigentum des Kantons über. Die Stadt wird Bestellerin bei der kantonalen IT-Anstalt. Für ihren Anteil von 45 Prozent erhält die Stadt vom Kanton 2,6 Millionen Franken. Das Personal untersteht weiter dem kantonalen Personalrecht.

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