Wie die Staatskanzlei Kanton Schaffhausen meldet, werden Gesetze zu Kernkraftwerken, Sanierungsmassnahmen zu Radioaktivitäten, sowie Personendaten angepasst.
Das Kantonswappen der Stadt Schaffhausen.
Das Kantonswappen der Stadt Schaffhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgeschlagene Änderung des Strahlenschutzgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält.

Der Gesetzesentwurf regelt auch die Kostentragung zur Finanzierung der Jodtabletten-Kampagnen.

Es ist vorgesehen, dass die Betreiber der Kernkraftwerke die Gesamtkosten für die Beschaffung und Verteilung der Jodtabletten innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern um ein Schweizerisches Kernkraftwerk und die Hälfte der anfallenden Kosten in den Gebieten ausserhalb dieses Umkreises tragen.

Rechtsgrundlagen zur Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten

Weiter wird die Kostentragung bei notwendigen Sanierungsmassnahmen von mit Radioaktivität kontaminierten Standorten und Liegenschaften sowie die Kostentragung bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen geregelt.

Schliesslich werden die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten und – wo nötig – für besonders schützenswerte Personendaten geschaffen.

Die Regierung unterstützt insbesondere die Schaffung einer materiell genügenden Rechtsgrundlage entsprechend dem Verursacherprinzip sowie die Regelung zur Bekanntgabe von Personendaten.

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