Wollen Telefongesellschaften in Sarnen OW ihre Mobilfunkantennen auf 5G hochrüsten, müssen sie vorderhand das ordentliche Baubewilligungsverfahren beschreiten.
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Über 5000 5G-Antennen stehen in der Schweiz. - Keystone
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Der Gemeinderat hat entschieden, bis auf weiteres keine Genehmigungen im Bagatelländerungsverfahren mehr zu erteilen, wie er am Dienstag mitteilte.

Im Bagatellverfahren werden Änderungen von Mobilfunkanlagen ohne die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens durchgeführt. Nach Ansicht der Gemeinde Sarnen ist die Rechtslage dazu aber unsicher. Für künftige Änderungen von Mobilfunkanlagen sei deswegen das ordentliche Bauverfahren durchzuführen.

Bauvorsteher Marcus Wälti (SVP) sagte auf Anfrage, damit ermögliche es der Gemeinderat der Bevölkerung, Einsprache gegen einen Ausbau von Mobilfunkantennen zu machen.

In Sarnen war der Ausbau zweier Antennen der Telefongesellschaften Swisscom und Salt im Bagatellverfahren genehmigt worden. Darauf wurde in zwei Rechtsbegehren verlangt, dass für diese Ausbauten nachträglich das Baubewilligungsverfahren durchgeführt werde.

Der Gemeinderat wies die Rechtsbegehren ab, die Angelegenheit ist derzeit beim Regierungsrat hängig. Sobald ein rechtsgültiger Entscheid vorliege, werde der Gemeinderat das weitere Vorgehen festlegen, hiess es in der Mitteilung weiter.

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