Obwaldner Kantonsrat streitet über Höhe der A-fonds-perdu-Beiträge
Der Obwaldner Kantonsrat setzt sich in seiner Sitzung vom Donnerstag mit dem Härtefallprogramm für Firmen auseinander, die von der Coronakrise besonders betroffen sind. Umstritten ist die Frage, wieviel nicht rückzahlbare Beiträge der Kanton bereitstellen soll.

Geht es nach dem Regierungsrat, soll der Rahmenkredit für die Härtefallmassnahmen in Obwalden 7 Millionen Franken betragen. Daran beteiligt sich der Bund mit maximal 4,7 Millionen Franken. Der Höchstbetrag pro Firma beläuft sich auf 150'000 Franken, ursprünglich wollte die Regierung nur einen Drittel dieses Geldes als A-fonds-perdu-Beiträge vergeben.
Den Beitrag, den der Kanton als Nachtragskredit für die nicht rückzahlbaren Gelder ins Budget aufnehmen muss, setzte die Regierung erst bei 760'000 Franken fest. CVP und SP reichten Anträge auf eine Aufstockung ein: Die CVP will den Anteil auf 1,5 Millionen Franken erhöhen, Unternehmen sollten Zweidrittel des Betrags als A-fonds-perdu-Beitrag erhalten.
Die SP fordert 2,1 Millionen Franken und eine Erhöhung des Rahmenkredits auf 9 Millionen Franken. Die Hilfsbeiträge sollen je zur Hälfte aus Darlehen und A-fonds-perdu-Beiträgen bestehen. Die vorberatende Kommission legte noch ein Scheit obendrauf: Mit 2,3 Millionen Franken sollen die Beiträge vollständig à fonds perdu sein.
Am Tag vor der Kantonsratssitzung legte dann auch die Regierung nach und erhöhte ihren Antrag auf 1,135 Millionen Franken. Der Anteil nicht rückzahlbarer Gelder soll auf die Hälfte erhöht werden. Für die Darlehen - für diese übernimmt der Kanton die Bürgschaft - ist kein Budgetkredit nötig, weil sie nur Eventualverpflichtungen sind.
In Obwalden war mit einer Schenkung von 5 Millionen Franken der Amag-Erbin Eva Maria Bucher-Haefner bereits ein Nothilfefonds geschaffen worden. Das Geld wurde an 450 Personen, Vereine und Unternehmen verteilt.