Sarnen

Obwalden macht Berechnungsart der Ergänzungsleistungen rückgängig

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Im Kanton Obwalden sollen die Ergänzungsleistungen von Liegenschaftsbesitzern wieder wie früher berechnet und zum Repartitionswert zurückgekehrt werden.

Dorfzentrum Sarnen.
Dorfzentrum Sarnen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Kantonsrat hat am Donnerstag, 16. März 2023, in seiner Sitzung eine formelle Anpassung des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen in erster Lesung beraten.

Der Regierungsrat hatte vorgeschlagen, eine Formulierung im Gesetz aus dem Jahr 2022 rückgängig zu machen. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss deklarieren, ob er Liegenschaften besitzt.

Ist das der Fall und werden diese nicht von der Person selber bewohnt, wird dies entsprechend berücksichtigt bei der Höhe der Ergänzungsleistung.

2007 hatte Obwalden im Gesetz die Formulierung aufgenommen, dass solche Grundstücke zum Repartitionswert angerechnet werden. Dabei handelt es sich um einen interkantonalen Vergleichswert.

Rückkehr zum Repartitionswert

Diesen ersetzten Regierung und Parlament bei einer Gesetzesänderung 2019 durch den Steuerwert, weil die beiden identisch waren.

Dies kritisierte das Verwaltungsgericht und ordnete an, das der Kanton bei der Berechnung auf den Verkehrswert abstellen müsse, weil nun eine gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht fehle.

Dieser aber ist laut der Regierung nicht geeignet, weil er eine aktuelle Liegenschaftsschätzung voraussetze.

Aus diesem Grund schlug sie vor, wieder zum Repartitionswert zurückzukehren. Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler (SVP) sagte, man sei mit dem Wechsel rechtlich auf der sicheren Seite.

Widerstand aus den Fraktionen

Wieso der Wechsel damals vorgenommen sei, sei unklar, sagte Kommissionspräsidentin Petra Rohrer (CVP). Auf die Steuerzahler hat der Wechsel keinen Einfluss.

Aus den Fraktionen gab es keinen Widerstand. Sonnie Burch (CVP) hielt fest, mit diesem Vorschlag werde etwas, das schon richtig war, wieder richtig gestellt.

Damit werde niemandem Kosten aufgebürdet für eine Liegenschaftsschätzung. Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.

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