Wie die Gemeinde Giswil mitteilt, ist das Reglement über die Tourismusabgaben durch die geltende kantonale Tourismusgesetzgebung materiell überholt.
Gemeindehaus Giswil.
Gemeindehaus Giswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat hat mit Entscheid vom 28. August 2023 die Aufhebung des Reglements über die Tourismusabgaben (Tourismusabgabenreglement) vom 5. Januar 1998 beschlossen.

Das Reglement über die Tourismusabgaben ist durch die geltende kantonale Tourismusgesetzgebung aus dem Jahre 2012 materiell überholt.

Referendumsvorlage liegt öffentlich auf

Die Aufhebung des Reglements über die Tourismusabgaben unterliegt gemäss Artikel 87 der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsfrist von 30 Tagen läuft am 12. Februar 2024 ab.

Die Referendumsvorlage liegt bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und kann dort unentgeltlich bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

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