Alpnach

Alpnach OW: Pufferzone gegen Japankäfer – Grüngut darf nicht weg

Weil der Japankäfer in Horw, Kriens und Luzern auftaucht, gilt in Teilen von Alpnach ab 6. August eine Pufferzone. Grüngut muss beim Bootshafen Niederstad abgeliefert werden.

Alpnach OW
Alpnach OW: Pufferzone gegen Japankäfer – Grüngut darf nicht weg. - zVg

Der Japankäfer wurden in den Luzerner Gemeinden Horw, Kriens und Luzern nachgewiesen. Er gilt als besonders gefährlicher Pflanzenschädling. Um eine Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, hat der kantonale Pflanzenschutzdienst in Teilen der Gemeinde Alpnach eine Pufferzone festgelegt und Schutzmassnahmen angeordnet.

Massnahmen in Obwalden

In Abstimmung mit dem eidgenössischen Pflanzenschutzdienst hat der kantonale Pflanzenschutzdienst die Pufferzone zu den Fundstandorten im Kanton Luzern ausgeschieden. Zur Pufferzone gehört das Gebiet Niederstad und die Renggstrasse in Alpnach. Das Material aus der Grüngutpflege wie Rasenschnitt darf nicht aus der Pufferzone heraus transportiert werden. Das in der Pufferzone anfallende Grüngut ist bei der dafür vorgesehenen Mulde auf dem Parkplatz beim Bootshafen Niederstad abzuliefern. Auch Gärtner müssen das Material aus der Pufferzone dort deponieren. Die Massnahme gilt ab 6. August bis 30. September 2026. Die Pufferzone wird mit zusätzlichen Japankäferfallen überwacht.

Der Japankäfer – ein Quarantäneorganismus

Der Japankäfer (Popillia japonica Newman) ist ein hochschädlicher Quarantäneorganismus, der sowohl als Larve wie auch als erwachsenes Insekt erhebliche Schäden verursacht. Die Larven leben als Engerlinge im Boden und fressen die Wurzeln von Gräsern, was zum Absterben ganzer Flächen führen kann. Besonders gefährdet sind humose und feuchte (bewässerte) Grünflächen, die bevorzugte Eiablageorte darstellen. Die Käfer befallen und gefährden über 400 verschiedene Pflanzenarten, darunter Reben, Obstbäume, Beeren, Gemüse, Mais sowie zahlreiche Zier- und Wildpflanzen wie Ahorn und Linde. Typisch ist der sogenannte Skelettfrass, bei dem nur die Blattadern stehenbleiben. Auch Blüten und Früchte können stark geschädigt werden.

Vorsicht bei Rückreise aus den Ferien

Der Japankäfer ist in der Schweiz nicht heimisch. Da natürliche Feinde weitgehend fehlen, kann er sich rasch ausbreiten. Die regionale Ausbreitung durch Flug kann bis zu 20 Kilometer pro Jahr betragen. In den Sommermonaten ist besondere Vorsicht geboten. Japankäfer können unbemerkt in Fahrzeugen, Wohnmobilen, Zügen oder im Gepäck mitreisen und so in neue Gebiete verschleppt werden. Der kantonale Pflanzenschutzdienst überwacht den Kanton Obwalden mit Japankäferfallen, um eine Einschleppung möglichst früh zu erkennen.

Was tun bei einem Japankäfer-Verdacht

Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter gross, besitzt kupferfarbene Flügeldecken sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf und Halsschild. Am hintersten Körpersegment befinden sich auf jeder Seite fünf weisse Haarbüschel, am Hinterleib zwei weitere. Die Flugzeit dauert in der Regel von Juni bis September. Nicht zu verwechseln ist der Japankäfer mit dem Gartenlaubkäfer, dem Junikäfer oder dem Rosenkäfer. Obwohl gerade der Gartenlaubkäfer farblich sehr ähnlich ist, fehlen die für den Japankäfer typischen weissen Haarbüschel.

Der Kanton ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort und den Kontaktdaten der Finderin oder des Finders melden. Die Meldung kann per E-Mail an den kantonalen Pflanzenschutzdienst erfolgen.

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